Lassen Sie sich als Arbeitgeber nicht zum Narren halten!
Beim Thema Karneval scheiden sich die Geister: Für die einen der Höhepunkt des Jahres, für die anderen der Horror schlechthin. Für Zündstoff in den Betrieben ist jedenfalls gesorgt, denn nicht wenige Karnevalisten fehlen während der tollen Tage unentschuldigt oder erscheinen alkoholisiert am Arbeitsplatz.
In unserem Beitrag:Keine Narrenfreiheit für Arbeitnehmer im Karneval informieren wir Sie über alles, was Sie zum Thema Karneval aus arbeitsrechtlicher Sicht unbedingt wissen müssen. Prüfen Sie mithilfe unserer Checkliste Betriebliche Übung, ob Ihre Mitarbeiter Anspruch auf einen arbeitsfreien Rosenmontag haben.
Ein großes Problem an Fasching ist in vielen Betrieben das Thema Alkohol. Zeigen Sie dem Alkoholmissbrauch in Ihrem Betrieb nicht nur während der närrischen Zeit die Rote Karte, indem Sie mit unserer Musterbetriebsvereinbarung Alkoholverbotfür klare Verhältnisse sorgen.
Der Artikel Vorsicht! Nicht alle Betriebsfeiern sind versichert beschäftigt sich ausführlich mit dem Thema Versicherungsschutz auf Betriebsfeiern. Erfahrungsgemäß kommt es im Zusammenhang mit betrieblichen Karnevalsfeiern häufig zu alkoholbedingten Unfällen. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die Berufsgenossenschaft in Unglücksfällen einspringt, erfahren Sie anhand der Checkliste Gesetzlicher Unfallschutz bei Betriebsfeiern.
Wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung zum Thema Karneval stellen wir Ihnen im Beitrag Justitia im Karneval – So entscheiden die Gerichte vor.
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