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Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

1. Juni 2018

Vermeintliche Verstöße gegen das Markenrecht beschäftigen regelmäßig die Gerichte. Die Bandbreite bei den Streitigkeiten ist groß: Da geht es mal um ähnlich klingende Internet-Domainnamen, dann wieder um eine Suchfunktion im Onlineshop, die bei Eingabe eines Markennamens lediglich Konkurrenzprodukte listet. Für Sie als verantwortliche Führungskraft bedeutet das: Holen Sie frühzeitig und dauerhaft einen Fachanwalt für Markenrecht an Ihre Seite, damit bei der Anmeldung Ihrer Marke und später im geschäftlichen Alltag nichts schiefläuft.

 

 

Markenrechtsstreitigkeiten sind Dauerbrenner vor Gericht

Das Markenrecht ist, wie das Urheberrecht, eine höchst komplizierte Materie. Unternehmen, die eine Marke zur Anmeldung bringen möchten, sollten zusammen mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei eine Strategie für den nationalen und internationalen Markenschutz ausarbeiten. Die Hamburger Rechtsanwälte Heldt Zülch & Partner beispielsweise sind Experten für Markenrecht und das verwandte Urheberrecht und helfen Ihnen bei der Entwicklung einer solchen Anmeldestrategie.

 

Ein aktuelles Beispiel: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich jüngst mit einem Markenrechtsstreit wegen eines angeblich gleich klingenden Domainnamens beschäftigt (Az.: 6 U 154/16). Die Betreiber des Onlineshops notebooksbilliger.de hatten die Betreiber der Webseite softwarebilliger.de verklagt, der Domainname und auch das farblich ähnlich gestaltete Seitenlogo würden eine Markenrechtsverletzung darstellen. Das Gericht konnte jedoch weder bei der Domain noch beim Logo eine Verwechslungsgefahr erkennen und urteilte entsprechend. In einem anderen Gerichtsstreit verklagte der Messaging-Dienst Skype den Pay-TV-Anbieter Sky – ebenfalls vergeblich. Die Beispiele zeigen, wie schnell ein Unternehmen in markenrechtliche Auseinandersetzungen geraten kann; als Geschädigter oder als Beklagter.



 

Auf die Verletzung des Markenrechts folgt die Abmahnung

Für Sie als Unternehmer oder Manager ist es also wichtig, im Markenrecht auf drei Ebenen aktiv zu sein. Sie müssen Ihre Marken vollumfänglich schützen und zudem sicherstellen, dass Sie nicht zum Opfer von Markenrechtsverletzungen werden und auch selbst keine Rechte Dritter verletzen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die Grundlagen des Markenrechts schildern und kurz skizzieren, wie eine Abmahnung wegen Markenverletzung aussieht.  

Das Markenrecht ist Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes, der die Inhaber von eingetragenen Marken vor der unbefugten Verwendung dieser Marken sowie vor Plagiaten schützen soll. Eine Marke lässt sich dabei auf verschiedene Arten schützen, unter anderem als Wortmarke, Wort-/Bildmarke, reine Bildmarke und Hörmarke. Der Markenschutz wird auch dann verletzt, wenn, wie in den obigen Fällen von den Klägern behauptet, eine Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Marke besteht.

Auf eine Markenrechtsverletzung reagiert der Geschädigte mit einer Abmahnung, die nach einem bestimmten Schema aufgebaut ist. Die abmahnende Seite fordert die Gegenseite in der Regel auf,

 

  • die Markenverletzung zu beseitigen,
  • künftige Verletzungen zu unterlassen,
  • eine gegebenenfalls strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • über Dauer und Umfang der Markenverletzung zu informieren sowie
  • die Anwaltskosten zu ersetzen und Schadensersatz zu zahlen.

 

Unterlassungserklärungen nicht einfach unterschreiben

Bei Markenverletzungen ist der Streitwert zumeist hoch, entsprechend berechnen sich auch die Kosten für den Anwalt. Darüber hinaus setzt die abmahnende Partei oftmals sehr kurze Fristen. Mitunter hat der Beklagte nur wenige Zeit, um zu reagieren. Das kann gerade kleine und mittlere Unternehmen in eine prekäre Lage bringen.

Sollte Ihre Firma Gegenstand einer Abmahnung wegen Verletzung des Markenrechts sein, benötigen Sie umgehend fachanwaltliche Unterstützung. Eine Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinen Fall ungeprüft unterschreiben – und schon gar nicht eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die für den Fall einer wiederholten Markenverletzung eine Vertragsstrafe vorsieht.

Auch wenn Sie der Meinung sind, selbst Opfer einer Markenrechtsverletzung zu sein, sollten Sie die Angelegenheit einem Profi überlassen. Denn nur der Fachanwalt für Markenrecht kann wirklich beurteilen, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Idealerweise haben Sie einen solchen Anwalt ja bereits frühzeitig engagiert, um gemeinsam mit ihm eine Strategie für den Schutz ihrer Marke auszuarbeiten!

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Markenrecht, Markennamen, Markenschutz, Domain, Onlineshop, Abmahnung, Unterlassungserklärung, 6 U 154/16, Fachanwalt, Markenrechtsstreit, Markenrechte
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