Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben jedes Jahr aufs Neue die Herausforderung zu meistern, dass Gesetzesänderungen umgesetzt werden müssen. Nicht selten haben diese Auswirkungen auf die Steuern. In der Praxis ist es daher relevant, sich rechtzeitig auf die entsprechenden Änderungen vorzubereiten und diese umzusetzen.
Entlastung der Steuerpflichtigen durch eine konsequente Anhebung der Freibeträge
Das Jahr 2018 bringt eine Entlastung der Steuerpflichtigen mit sich. Die Steuerfreibeträge werden angehoben, so dass gerade Menschen mit einem geringen Einkommen davon profitieren. In Deutschland gibt es einen Grundfreibetrag, bis zu welchen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Steuer zahlen müssen. Dieser steigt zum 1. Januar 2018 auf 9.000 Euro für Ledige und auf 18.000 Euro für Ehepartner, die gemeinsam veranlagt sind. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben und erreicht einen Wert in Höhe von 4.788 Euro. Gleichzeitig sieht der Staat vor, dass das Kindergeld für das erste sowie für das zweite Kind auf 194 Euro angehoben wird. Für das dritte Kind sind es 200 Euro und für ab dem vierten Kind gibt es 225 Euro an Kindergeld.
- Steuerfreibetrag für Ledige: 9.000 Euro/Jahr
- Steuerfreibetrag für gemeinsam veranlagte Ehepartner: 18.000 Euro/Jahr
- Kindergeld: 194 Euro/Monat für das dritte Kind 200 Euro/Monat, ab dem 4. Kind 225 Euro/Monat
Saisonarbeitskräfte erhalten permanenten Lohnsteuerausgleich
Der Lohnsteuerjahresausgleich dient dazu, die mögliche Differenz zwischen der Lohnsteuer und der Jahreslohnsteuer auszugleichen. Zum 1. Januar 2018 gibt es hier eine gesetzliche Änderung, denn bisher würde das Vorgehen für z.B. Saisonarbeitskräfte mit vorübergehender Beschäftigung nur übergangsweise akzeptiert. Ab sofort ist es dauerhaft möglich, dass Saisonarbeiter davon profitieren, so dass unter dem Strich mit Erleichterungen bei der Steuer zu rechnen ist. Konkret bietet der Lohnsteuerausgleich den Vorteil, dass ein Lohn, der nur in einem kurzen Zeitraum des Jahres verdient wurde, rechnerisch auf einen langen Zeitraum gestreckt wird. Dies sorgt für einen niedrigeren Steuersatz, da das durchschnittliche Gehalt sinkt. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmer von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt werden und ihr schriftlich zustimmen.
In Deutschland dürften tausende Saisonkräfte davon profitieren. Gerade zur Erntezeit, aber auch zur Ferienzeit sind zahlreiche Saisonkräfte angestellt. Da in Deutschland viel auf Produkte aus der Region gesetzt wird, sind in der Landwirtschaft in jedem Fall Saisonkräfte notwendig. Dies gilt auch für Regionen, die besonders durch den Tourismus geprägt sind.
Vorteil für Arbeitgeber: Geringwertige Wirtschaftsgüter mit höherem Wert sofort abschreibbar!
Auch für die Arbeitgeber hat der Gesetzgeber 2018 einige Vorteile vorgesehen. Bisher galt die Grenze, bis zu welcher geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, steuerlich im Jahr der Anschaffung komplett geltend gemacht werden konnten bei 410 Euro je Artikel. Diese wurde jetzt auf 800 Euro angehoben, was eine starke Entlastung bringen kann. Wer z.B. einen Computer für 600 Euro anschafft, kann diesen nun komplett im Jahr der Anschaffung geltend machen und muss ihn nicht anteilig über mehrere Jahre geltend machen. Gleiches gilt auch für andere Artikel, die beruflich genutzt werden und maximal 800 Euro kosten.
Weitere Informationen zu Steueränderungen 2018 finden Sie hier.
Tipp: Lohnabrechnung selber machen - mit der richtigen Software
Mit der richtigen Softwarelösung lassen sich Lohnabrechnungen einfach selbst erstellen. Oftmals werden die neuen Gesetzesänderungen dank passender Updates direkt in der Software berücksichtigt, so dass kein manuelles Eingreifen notwendig ist.
- Kommentieren
- 15345 Aufrufe