Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
Die Revision ist eine hohe Kunst für Rechtsanwälte. Fehlerhafte oder unfaire Urteile können ein letztes Mal bei einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht angefochten werden. Ein Verurteilter erhält mit der Revision die Chance, seine Strafe nicht anzutreten und das Urteil auf Verfahrensfehler zu prüfen.
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Gerade, weil in einem Revisionsverfahren keine neuen Tatbestände angebracht und nur das Vorgehen des Gerichts überprüft wird, erfordert dies ein enormes Fachwissen von Rechtsanwälten. Aus dem Grund gibt aus auf diesem Fachgebiet auch nur wenige Rechtsanwälte.
In welchen Prozessen kann die Revision angewendet werden?
Bei einer Revision wird das alte Gerichtsverfahren auf Verletzung des formellen sowie des materiellen Rechts überprüft. Werden keine Fehler festgestellt, bleibt das bisherige Urteil rechtskräftig. Werden jedoch teilweise Verfahrensfehler erkannt, so wird das Urteil aufgehoben und das Verfahren zurück zur Neuausrichtung an die bisher zuständige Instanz geschickt. In folgenden Prozessen ist die Revision möglich:
- Finanzgerichtsprozess
- Sozialgerichtsprozess
- Zivilprozess
- Strafprozess
- Arbeitsgerichtsprozess
- Verwaltungsgerichtsprozess
Die Revision im Strafrecht
Wenn Sie von einem unfairen Urteil in Strafsachen betroffen sind, benötigen Sie umgehend professionelle Hilfe von Experten. Der erste Blick in die Google-Suche kann für Sie Gold wert sein. Mit dem Suchbegriff „Rechtsanwalt Revision“ erhalten Sie sofort Treffer, die Ihnen kompetente Hilfe leisten können. Diese Möglichkeit gegen das fehlerhafte Urteil anzugehen, beruht auf dem § 337 der Strafprozessordnung. In der heißt es:
- „Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruhe.“
- „Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.“
Wichtig zu verstehen ist, dass das Urteil nicht nur von Ihnen als Verurteilter angefochten werden kann. Auch die Staatsanwaltschaft kann dieses Mittel für eine Anfechtung nutzen.
Was gilt es bei einer Revision zu beachten?
Wichtig für Revisionsverfahren sind vor allem Fristen. Nachdem ein Urteil gesprochen wurde, ist es möglich, innerhalb von einer Woche persönlich von Ihnen als Verurteilter oder stellvertretend durch einen Rechtsanwalt für Revisionen Einspruch einzulegen. Nach Eingang der Revision oder Ablauf der Frist muss die Revision innerhalb eines Monats begründet werden.
Darüber hinaus ist es ratsam, den bisherigen Anwalt zu wechseln und auf spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien zu setzen. Eine Revision erfordert hohe formale Ansprüche und muss absolut korrekt formuliert werden. Bereits ein falscher Satz oder eine Tatsache, die nicht korrekt niedergeschrieben ist, kann zum Scheitern des Revisionsverfahrens führen.
Welche Revisionsgründe gibt es?
Empfinden Sie Ihr Urteil als ungerecht, ist dies die eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite kann das Revisionsverfahren nur auf Rechtsanwendungs- und Verfahrensfehler begründet werden. Nur, wenn dies gegeben ist, stehen die Chancen gut, eine Revision zu meistern. Es muss demnach eine Kausalität zwischen Verfahrensfehler und der Urteilssprechung vorliegen.
In § 338 Strafprozessordnung sind Beispiele dargelegt, die eine Revision zum Erfolg werden lassen. Dazu zählt eine fehlende Urteilsbegründung, ein unrechtmäßiges Ausschließen der Öffentlichkeit oder aber die fehlende Zuständigkeit des Gerichts. Ebenso gibt es Revisionsgründe, die auf der Tatsache beruhen, dass die volle Ausschöpfung der Beweismittel zu einem anderen Urteil geführt hätten.
Muss eine regionale Anwaltskanzlei ausgewählt werden?
Wenn Sie von einem Verfahrensfehler betroffen sind, ist es egal, ob sie eine regionale Anwaltskanzlei auswählen oder auf Top-Rechtsanwälte aus ganz Deutschland setzen. Sie sollten lediglich darauf achten, dass Sie einen Fachanwalt für Strafrecht und Revisionen mit der Aufgabe betreuen.
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