Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
Von Steuererklärung bis Umsatzsteuervoranmeldung, das Thema Steuern ist für viele Verbraucher noch immer ein blanker Albtraum. Taucht ein Brief vom Finanzamt im Briefkasten auf, wird er mit zitternden Fingern geöffnet, denn meist kommen dort keine guten Nachrichten. Doch es gibt auch gute Nachrichten, die das Steuerjahr 2022 betreffen und für Arbeitnehmer eine Menge Vorteile mit sich bringen können.
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Das Homeoffice – Steuerpauschalen sorgen für mehr Geld vom Finanzamt
Im Zuge der Digitalisierung arbeiten mehr und mehr Menschen im Homeoffice, angestoßen durch die äußeren Umstände der Corona-Pandemie. Daheim zu arbeiten kann einige Vorteile haben, aber auch ein paar Nachteile. So wird zum Beispiel keine Pendlerpauschale mehr gezahlt, denn pendeln vom Sofa zum Küchentisch gehört nicht zu den Anrechnungsgründen. Weniger Geld gibt es vom Finanzamt aber dennoch nicht zurück, denn dafür wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt.
Wenn Sie der Definition zufolge im Homeoffice gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, diese Pauschale zu beanspruchen. Ob Sie dabei tatsächlich am Küchentisch oder auf dem Sofa gearbeitet haben, spielt keine Rolle. Auch wie häufig Sie Zuhause gearbeitet haben, ist irrelevant, denn Sie können mit der neuen Gesetzgebung für insgesamt 120 Tage pro Jahr die Homeoffice-Pauschale beantragen. Pro gewährtem Tag werden 5,00 Euro anerkannt, was für Sie jährlich eine Summe von 600 Euro bedeutet.
Werbungskosten oder Homeoffice-Pauschale – was lohnt sich wirklich?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer das Recht, Werbungskosten geltend zu machen. Hierfür wird eine Pauschale in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Die Homeoffice-Pauschale wird ebenfalls im Rahmen der Werbungskosten anerkannt. Wenn Sie also bereits 1.000 Euro Werbungskosten erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen mehr Kosten entstanden sind. Nur dann haben Sie die Möglichkeit, Werbungskostenpauschale und Homeoffice-Pauschale parallel zueinander zu erhalten. Viele Verbraucher wissen gar nicht, was steuerlich alles absetzbar ist. Werfen Sie daher noch einmal einen Blick auf all Ihre Unterlagen, damit Sie jederzeit die richtigen Angaben bei der Steuerklärung machen.
Absetzen durch Homeoffice – hier gibt es mehr Möglichkeiten als gedacht
In den letzten zwei Jahren ist das Thema Homeoffice erst richtig interessant geworden. Viele Verbraucher müssen sich daran noch gewöhnen und auch wenn es Vergünstigungen und Pauschalen für die Steuer nicht erst seit diesem Jahr gibt, sind die Berechnungen gar nicht immer so einfach. In einigen Bereichen lohnt es sich, genau auf die erstattungsfähigen Ausgaben zu schauen:
- Pendler- und Homeoffice Pauschale können zusammen gewährt werden:
Wenn Sie nicht nur zuhause arbeiten, sondern nebenbei auch im Büro, können Sie die Pendler Pauschale auch parallel zur Homeoffice Pauschale für sich beanspruchen. An einem Tag können Sie aber immer nur einen Anspruch decken. - Möbel können abgesetzt werden:
Sie haben sich einen neuen Computermonitor oder ein neues Sitzmöbel gekauft? Diese Kosten können Sie von den Steuern absetzen. Bewahren Sie Quittungen für den Einkauf gut auf, denn das kann am Ende bares Geld für Sie bedeuten. - Internetkosten sind von der Steuer absetzbar:
Bis zu 20 Euro pro Monat, können Sie für Ihre Internetrechnung von der Steuer absetzen. Sie müssen dafür keinen gesonderten Anschluss legen lassen, sondern können 20 Prozent des Rechnungsbetrags ohne Einzelverbindungsnachweise auf Ihre Hauptrechnung erhalten. - Bus- und Bahnticket immer noch absetzbar:
Wenn Sie trotz Homeoffice ein Bus- oder Bahnticket kaufen, können Sie dieses zusätzlich absetzen. Die Voraussetzung dabei ist aber, dass das Ticket im gesamten Jahr teurer ist als die Entfernungspauschale von 30 Cent/Km für den einfachen Weg vorgibt. Bedenken Sie, dass Sie natürlich trotz Homeoffice auch Bürotage haben müssen, ob das Bahnticket abzusetzen.
Fazit: Steuer ist nervig, aber manchmal lukrativ
So störend die Steuer manchmal sein kann, so positiv ist es, wenn am Ende ein Steuerbescheid mit einer Rückzahlung auf dem Programm steht. Es lohnt sich daher, nicht bis zum Stichtag zu warten und dann möglicherweise wichtige Eintragungen zu vergessen, sondern pünktlich und mit allen Unterlagen die Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
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