Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
Die Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, ist ein Begriff aus der privaten Altersvorsorge. Ganz simpel zusammengefasst besagt die Entgeltumwandlung, dass der Arbeitnehmer gewisse Anteile des Bruttogehalts an einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge einzahlt. Lesen Sie weiter, um mehr über die Gehaltsumwandlung zu lernen.
Wann ist eine Gehaltsumwandlung sinnvoll?
Grundsätzlich ist eine Gehaltsumwandlung immer dann sinnvoll, wenn die Auszahlung den mindernden Rentenbetrag nennenswert übersteigt. Da Sie durch die Einzahlungen einer gewissen Besteuerung entgehen und auch noch Abgaben sparen, verringert sich der gesetzliche Rentenanspruch. Ob und wann sich eine Entgeltumwandlung lohnt, sollte daher vor dem Abschluss berechnet werden.
Aufgepasst:
Hohe Vertragskosten und ein Mindestzuschuss des Arbeitgebers können dafür sorgen, dass eine Gehaltsumwandlung sich erst ab einem Lebensalter von 95 Jahren oder höher rentiert.
Die Vorteile der Gehaltsumwandlung
Als Arbeitnehmer können Sie die gesamten Vorteile der Gehaltsumwandlung für sich beanspruchen. Ob Sie diese für Ihre individuelle Lebenslage in Anspruch nehmen möchten, hängt natürlich ganz von persönlichen Umständen ab und lässt sich nicht pauschalisieren. Einige Vorteile der Gehaltsumwandlung sind:
- ohne Sozialabgaben und persönliche Einkommenssteuer
- besteuert wird nur das verbleibende Bruttogehalt
- einfache staatliche Förderung zur Rente
- keine Besonderheiten in der Steuererklärung
- Arbeitgeber haben oft günstigere Konditionen als Einzelverträge
Die Nachteile der Entgeltumwandlung
Wie in so vielen Bereichen des Lebens gibt es auch bei der Entgeltumwandlung zwei Seiten der Medaille. Denn neben den diversen Vorteilen lassen sich auch einige negative Aspekte definieren:
- vergleichsweise hohe Abgaben auf spätere Betriebsrente
- weniger gesetzliche Rente
- schlechte Verzinsung kann dazu führen, dass sich die eingezahlten Beiträge nicht rentieren
Die Nachteile der Entgeltumwandlung können dazu führen, dass Sie trotz Einzahlungen in der Rente weniger Geld übrig haben als ohne betriebliche Altersvorsorge. Daher sollten Sie in jedem Fall eine Berechnung zur Gehaltsumwandlung durchführen, um den finanziellen Mehrwert oder Nachteil bereits vor dem Abschluss zu kennen.
Verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers
Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zu den bAV-Abgaben von Mitarbeitern zu leisten. Warum das so ist, lässt sich einfach beantworten. Durch Einzahlungen von Mitarbeitern in die betriebliche Altersvorsorge spart auch der Dienstgeber um die 20 Prozent an Sozialabgaben. Da ist es nur fair, dass auch der Arbeitgeber seinen Beitrag zu Ihren bAV-Abgaben leistet. Der verpflichtende Zuschuss sind 15 Prozent. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber noch immer Geld spart, indem Sie in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Es kann sich also lohnen, das Gespräch zu suchen. Fragen kostet nichts und im besten Fall willigt der Arbeitgeber ein, die restlichen 5 Prozent auch noch zuzuschießen. Denn in den meisten Berechnungen lohnt es sich kaum, wenn der Arbeitgeber nicht mindestens 20 Prozent beischießt. Selbst mit diesen 20 Prozent kann es ja nach Steuerklasse und Einkommen noch relativ knapp werden.
Entgeltumwandlung bei beruflicher Flexibilität
Entgeltumwandlung ist vor allem dann lohnenswert, wenn Sie über einen langen Zeitraum in einem Unternehmen tätig sein möchten. Natürlich lässt sich die Zukunft nie gewiss planen. Haben Sie jedoch bereits den Entschluss gefasst, diverse Jobs ausprobieren zu wollen oder zwischendurch die Selbstständigkeit kennenlernen möchten, lohnt sich eine Entgeltumwandlung nicht wirklich. In solchen Fällen lohnt sich eine andere Form der Rentenvorsorge. Denn ein häufiger Wechsel des Arbeitsplatzes hat zur Folge, dass entweder viele Verträge gleichzeitig geführt werden oder der Wechsel mit Kosten verbunden ist. Viele Arbeitgeber übernehmen auch keine Verträge von anderen Anbietern, da der Aufwand dadurch natürlich erhöht wird.
Die Entgeltumwandlung kann von Vorteil sein, muss es aber nicht. Je nach Ihrer beruflichen Lage, dem Einkommen und der Zuschussmoral Ihres Vorgesetzten sollte die Gehaltsumwandlung ordentlich durchgerechnet werden. So verhindern Sie, dass Ihnen in der Rente weniger übrig bleibt als eigentlich gewünscht.
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