Änderungen 2013: Wichtige Neuerungen für Verbraucher
Änderungen 2013 für Verbraucher: Diese gesetzlichen Neuerungen sollten Sie kennen
Zum Jahresbeginn 2013 treten viele Änderungen für Verbraucher in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie in 5 Kategorien zusammengefasst:
I. Rente, Krankenversicherung und Arbeitsmarkt
II. Gesundheit und Pflegeversicherung
I. Rente, Krankenversicherung und Arbeitsmarkt
Ab 01.01.2013 ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte abgesenkt worden - von bisher 19,6 auf 18,9 %. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze bezüglich der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wurde dagegen auf 5.800 € erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost liegt seit Jahresbeginn bei 4.900 €.
Zum zweiten Mal ist jetzt die Altersgrenze für die Rente angehoben worden. Der Geburtsjahrgang 1948 muss damit zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten, um eine Rente ohne Abschlag beziehen zu können.
Die Grenze zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt jetzt 52.200 €.
Die Lohngrenzen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) sind von 400 auf 450 €, die Obergrenze in der Gleitzone (sogenannte Midijob) auf 850 Euro angehoben worden.
Arbeitgeber müssen ab Januar eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,15 % zahlen
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Ein Minijob ist jetzt grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, damit besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen.
Höherer Mindestlohn für Gebäudereiniger und Dachdecker
Ein neuer gesetzlicher Mindestlohn wurde für Beschäftigte in der Gebäudereinigung eingeführt, ebenso für Dachdecker. Für Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) beträgt der Mindestlohn jetzt 9 € (West) und 7,56 € (Ost). Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) bleibt der Mindestlohn (West) bei 11,33 €, im Osten muss mindestens 9 € gezahlt werden. Auch der Mindestlohn für Dachdecker wurde angehoben, er beträgt jetzt 11,20 €. Seit Jahresbeginn erhalten Zeitarbeiter in der kautschuk- und kunststoffverarbeitenden Industrie neue Branchenzuschläge.
Kurzarbeitergeld erhöht, Monopol der Schonsteinfeger beseitigt
Neues gibt es auch für das Kurzarbeitergeld – die Bezugsdauer wurde wieder ausdrücklich auf bis zu zwölf Monate verlängert. Dies gilt aber nur dann, wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2013 entstanden ist.
Schon vor fast fünf Jahren wurde der Wegfall des Schornsteinfegermonopols beschlossen – nach Ablauf der vierjährigen Übergangszeit ist es jetzt soweit. Damit können auch Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerksbetriebe die Aufgaben der Schornsteinfeger übernehmen – sie müssen allerdings über entsprechende Qualifikationen verfügen. Hausbesitzer können grundsätzlich wählen, welchen Schornsteinfeger sie nehmen wollen.
Regelsätze 2013 für Hartz IV und Sozialhilfe
Ein alleinstehender Erwachsener erhält als Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) oder Sozialhilfe seit Jahresanfang mindestens 382 €. Auch die anderen Regelbedarfssätze wurden erhöht.
Regelbedarf |
Betrag seit 01.01.2013 |
Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend) |
382 € |
Regelbedarfsstufe 2 (Paare / Bedarfsgemeinschaften) |
345 € |
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) |
306 € |
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren) |
289 € |
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von sechs bis unter 14 Jahren) |
255 € |
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahre) |
224 € |
Die neuen Regalbedarfssätze wurden auch für Kriegsopfer und Asylbewerber angepasst.
II. Gesundheit und Pflegeversicherung
Die Praxisgebühr für Arzt oder Zahnarzt wird seit Jahresbeginn 2013 nicht mehr erhoben.
Angehoben wurden dagegen die Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke. Zur Finanzierung wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,1 % erhöht.
Schwerbehinderte, die eine Pflegeassistenz beschäftigen, können diese in Zukunft auch während der Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen weiterbeschäftigen.
Eine private Pflegevorsorge wird jetzt auch vom Staat gefördert. So erhalten gesetzlich Pflegeversicherte eine jährliche Zulage von 60 €, wenn sie eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.
Auch Medizinprodukte sollen mit Hilfe einer zentralen Koordinierungsstelle der Bundesländer künftig besser überwacht werden können.
III Verbraucherschutz
Schon seit 21.12.2012 dürfen Versicherungen laut europäischem Recht keine tariflichen Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen machen. Die Unisex-Regel ist aber nur für neu abgeschlossene Versicherungen zwingend - Altverträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen sind, werden ohne Änderung fortgeführt.
Gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die auf dem grauen Kapitalmarkt tätig sind, müssen künftig strengere Auflagen hinnehmen. Die entsprechende Beratung unterliegt jetzt denselben Vorgaben wie bei den Banken und Sparkassen. So sind die Vermittler verpflichtet, Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen die Provisionen offengelegt werden.
Lebensmittelhersteller dürfen seit dem 14.12.2012 nur noch mit gesundheitsbezogenen Angaben ihrer Produkte werben, wenn diese zuvor ein neues Zulassungsverfahren absolviert haben. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entscheidet seit Jahresanfang darüber, welche Angaben verwendet werden.
Aufgrund einer neuen Trinkwasserverordnung wurden die Meldepflichten für die Gesundheitsbehörden der Länder vereinfacht. Seit Januar legt das Umweltbundesamt verbindliche Anforderungen für Trinkwasseranlagen fest.
IV Auto und Verkehr
Tankstellen müssen künftig die aktuellen Kraftstoffpreise in Echtzeit an die sogenannte Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt melden. Diese ist verpflichtet, entsprechende Daten umgehend an Verbraucher-Informationsdienste im Internet weiterzugeben.
Führerschein-Änderungen 2013
Ab 19.01.2013 gelten neue Vorgaben zum europäischen Führerschein. Wird der Führerschein verloren oder eine Fahrprüfung ablegt, gibt es neue Führerscheindokumente. Diese sind nicht mehr bis spätestens 2033 gültig sondern müssen nach Ablauf von fünfzehn Jahren erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt allerdings erhalten.
- Die Führerscheinklasse A1 für Motorradfahrer (früher Kleinkrafträder) ist nicht mehr auf eine Spitzengeschwindigkeit von 80 km/h beschränkt.
- Die neue Klasse A2 erlaubt das Führen von Motorrädern bis 48 PS.
- Für Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge bis zu 45 km/h gilt jetzt die Klasse AM.
- Seit Jahresanfang erlaubt die Klasse B das Führen aller Auto-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.
- In der Klasse BE ist das Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen limitiert, für Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen ist die Klasse C1E Voraussetzung.
Seit 2013 sind auch Fernbusse erlaubt – also Busse, die Ziele über 50 km Entfernung ansteuern. Über 70 Jahre lang galt diesbezüglich ein Konkurrenzschutz für die Deutsche Bahn.
V Energie und Umwelt
Neue Elektrogeräte dürfen ab 2013 im Standby-Betrieb nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Diese Obergrenze gilt für
- fast alle Haushalts- und Bürogeräte,
- Unterhaltungselektronik und
- elektronische Spiel- und Sportgeräte.
Außerdem steigt die Umlage für die Förderung der Erneuerbaren Energien auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich wird die staatlich geförderte Energieberatung für Verbraucher ausgeweitet. Weiterhin entstehen Strombeziehern ab diesem Jahr zusätzliche Mehrkosten von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde für die sogenannte Offshore-Haftung. Damit werden Netzbetreiber entschädigt, die Strom nicht einspeisen können, weil es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt.
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