Geringfügig Beschäftigte: Höhere Verdienstgrenzen für Minijobber und Midijobber ab 2013
Höhere Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte: Mehr Geld für Minijobber und Midijobber
Der Bundestag hat beschlossen, die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte zum 01.01.2013 zu erhöhen. Sowohl Minijobber als auch Midijobber können mehr hinzu verdienen. Die Verdienstgrenze für Minijobber steigt von 400 € auf 450 €. Midijobber, d. h. Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone, können statt 800 € dann 850 € hinzu verdienen. In der Gleitzone werden die vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung linear immer höher. Zudem müssen sie verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern. Sie erwerben einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen. Auf Antrag können sie von der Rentenversicherung befreit werden.
Seit Einführung der Minijobs im 2003 galten die Entgeltregelungen unverändert. Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 01.01.2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijobverhältnisse werden Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.
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