Gesetzliche Rentenversicherung: Änderungen bei der Rente zum 01.01.2013
Diese Änderungen bei der Rente gelten ab dem 01.01.2013
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich in der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahresbeginn 2013 verschiedene Änderungen ergeben.
Beitragssatz sinkt auf 18,9 Prozent
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2013 von 19,6 auf 18,9 Prozent. Die Senkung führt zu einer jährlichen Entlastung der Versicherten und der Arbeitgeber um jeweils rund 3,1 Milliarden €. Im Rahmen der Rentenanpassung 2014 profitieren auch die Rentner von der Beitragssatzsenkung, weil die Anpassung aufgrund der Beitragssenkung dann um gut 0,9 Prozentpunkte höher ausfällt.
Minijobs werden neu geregelt
Für Minijobber steigt die Geringfügigkeitsgrenze von 400 € auf 450 €. Außerdem zahlen Minijobber – mit Beschäftigungsbeginn ab dem 01.01.2013 - künftig eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und erwerben somit einen Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichtiger Hinweis
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch einen versicherungspflichtigen Minijob eine Absicherung im Falle der Erwerbsminderung erwerben oder aufrechterhalten. Darüber hinaus können sie auch einen Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben. Beschäftigte mit einem versicherungspflichtigen Minijob gehören außerdem zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis bei der Riester-Rente.
Minijobber haben die Möglichkeit, sich von der Pflicht zur Zahlung eigener Rentenversicherungsbeiträge befreien zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, sich jeder Minijobber vor einer entsprechenden Antragstellung sorgfältig darüber informieren sollte, welche Auswirkungen dies auf seine soziale Absicherung hat.
Rente mit 67: Altersgrenzen werden angehoben
Die Altersgrenzen steigen um einen weiteren Monat. 1948 geborene Versicherte, für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und zwei Monaten.
Frührentner dürfen mehr hinzuverdienen
Genauso wie die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt die Hinzuverdienstgrenze für Rentner von 400 € auf 450 €. Sie gilt für Altersrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, und für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze kann die Rente nur noch anteilig gezahlt werden.
Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 5.600 € auf 5.800 €, in den neuen Bundesländern von 4.800 € auf 4.900 €. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Beitragsbemessungsgrenzen 2013.
Freiwillige Versicherung: Mindestbeitrag steigt – Höchstbeitrag sinkt
In der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherte können die Höhe ihres Beitrages zwischen einem Mindest- und einem Höchstbeitrag frei wählen. Der monatliche Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung steigt in allen Bundesländern einheitlich von 78,40 € auf 85,05 € monatlich. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte sinkt von 1.097,60 € auf 1.096,20 € im Monat.
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