Neues MoMiG erhöht Haftungsumfang der GmbH
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) ist seit 01.11.2008 in Kraft und hat – neben der begrüßenswerten Einführung der Unternehmergesellschaft – gravierende Auswirkungen auf die Haftung bestehender GmbHs.
Hier die wichtigsten Änderungen, was die gestiegenen Haftungsanforderungen für Geschäftsführer und Gesellschafter betrifft. So vermeiden Sie, in die neuen Haftungsfallen zu tappen.
„GmbH-Gesellschafterliste – Hier drohen neue Gefahren für Geschäftsführer und Gesellschafter“ zeigt die fatalen Konsequenzen auf, die durch Nachlässigkeiten bei der Gesellschafterliste entstehen können. Inklusive „Checkliste für eine ordnungsgemäße GmbH-Gesellschafterliste“.
Warum Sie das Thema Adresse sehr ernst nehmen müssen, erfahren Sie im Beitrag „Inländische Geschäftsadresse –Pflichten und Risiken durch das MoMiG verschärft“.
Die Bestellung eines Geschäftsführers ist in bestimmten Fällen mehr als gefährlich. Warum, lesen Sie hier: „Geschäftsführerbestellung – Haftungsfallen für GmbH-Gesellschafter“.
Gerade aktuell geraten immer mehr GmbHs in wirtschaftliche Schwierigkeiten. „Krise und Insolvenz – MoMiG verschärft Haftung bei Führungslosigkeit der GmbH“ erläutert Ihnen die gravierenden Folgen, die beim Ausfall der Geschäftsführung allen Anteilseignern drohen, wenn Sie nicht rechtzeitig die Insolvenz beantragen. Das rechtssichere „Muster eines Insolvenzantrags für einen GmbH-Gesellschafter“ liefern wir Ihnen gleich mit.
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