Gesetzliches Widerrufsrecht als Kundenservice verkaufen
Gesetzliches Widerrufsrecht dient dem Verbraucherschutz
Viele Gesetze, Verordnungen und Regelungen dienen dem Verbraucherschutz – und somit Ihrem Kunden als Verbraucher. Als Unternehmen und Dienstleister müssen Sie solche Gesetze nicht allein einhalten, sondern diese in vielen Fällen auch gegenüber dem Kunden kommunizieren.
Ein solches Gesetz ist das Widerrufsrecht, dass gemäß § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Verbraucher das Recht einräumt, von einem bereits geschlossenen, aber noch schwebend wirksamen Vertrag innerhalb gesetzlicher Fristen durch Erklärung des Widerrufs von diesem zurückzutreten und diesen dadurch zu lösen. Auch als 14 tägiges Widerrufsrecht jedem bekannt, aber wohl kaum als Kundenservice oder besondere Serviceleistung definiert, oder?!
Gesetzliches Widerrufsrecht wird zum Kundenservice
Der Saal des Restaurants war voll besetzt, in das die Reiseveranstalter „Hit Reisen“ und „Viva D’or“ geladen hatten. Nach der Pause, in der das Essen gereicht und von den Besuchern verspeist wurde, sollten weitere Reisen vorgestellt werden. Doch erst folgten noch einige Informationen zur Buchung der einzelnen Reisen, bei der auch die Widerrufsbelehrung, die ja kommuniziert werden muss, stattfand.
Allerdings wurde diese Widerrufsbelehrung mit äußerst kreativen Worten feilgeboten und per PowerPoint-Folie angezeigt: „Unser Service: Die Sorglosgarantie…“ Die Moderatorin des Abends belehrte dann die Anwesenden, dass dank der Sorglosgarantie innerhalb von 14 Tagen die gebuchte Reise geändert oder auch storniert werden könnte. Und mit nur wenigen Worten wurde das Widerrufsrecht als eine Serviceleistung gepriesen und zum ganz besonderen Kundenservice dieses Unternehmens erhoben.
Gesetzliches Widerspruchsrecht und Co: Preisen Sie es als Kundenservice
Vielleicht sollten Sie zukünftig auch einmal gesetzliche Vorgaben – wie das Widerspruchsrecht – kreativer verkaufen und zum besonderen Kundenservice glorifizieren.
Schritt 1: Ändern Sie die Perspektive
Sehen Sie ab heute Verordnungen, Regeln und Gesetze, die dem Verbraucherschutz dienen, nicht länger als reine gesetzliche Vorgaben, die Sie zu erfüllen haben. Fragen Sie sich lieber einmal:
- Auf welche Weise wird der Kunde dadurch geschützt?
- Welche Vorteile erhält dadurch der Kunde?
- Welchen Service können Sie dadurch bieten?
- Welche Garantie müssen Sie dadurch geben?
Schritt 2: Formulieren Sie das Gesetz als Kundenservice
Überlegen Sie sich einmal, wie Sie dem Gesetz eine positivere Formulierung geben können. Denken Sie nur daran: Aus dem „Widerrufsrecht“ wird die „Sorglosgarantie“.
Schritt 3: Kommunizieren Sie den Kundenservice
Verkaufen Sie schließlich dem Kunden die gesetzliche Verordnung als Service und Serviceleistung Ihres Unternehmens, ohne ihn jedoch als „dumm zu verkaufen“. Auf Einwände wie „Aber dies ist doch ein Gesetz“ sollten Sie natürlich schlagkräftig reagieren können.
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Kommentare
Irreführende Werbung
Nun ja, der eine nennt es eine clevere Marketingstrategie, der andere irreführende Werbung mit Abmahnungspotenzial (§ 5 UWG).