Bagatellkündigung – Verdienter Rauswurf oder Abstrafung
Bagatelldelikte rechtfertigen fristlose Kündigung
Für die einen ist es ein ganz normaler formaljuristischer Vorgang: Ein Arbeitnehmer entwendet eine seinem Arbeitgeber gehörende Sache, fliegt auf und wird wegen Diebstahls fristlos entlassen. Die anderen empfinden es als Skandal – menschenverachtend, zynisch und bar jeglichen Verantwortungsbewusstseins. Die Rede ist von sogenannten Bagatellkündigungen.
Eine eindeutige Definition des Begriffes gibt es nicht. Gemeint ist damit eine Kündigung, die auf Grundlage eines Sachverhalts ausgesprochen wird, der auf den ersten Blick nicht der Rede wert erscheint. Schließlich muss kein Arbeitgeber Insolvenz anmelden, weil ihm eine Mitarbeiterin sechs Maultaschen stibiezt, einen Pfandbon unterschlägt oder eine Frikadelle verzehrt. Der nur geringe materielle Schaden, den Arbeitgeber infolge solcher Straftaten erleiden, wird von den Kritikern der Bagatell-Kündigungen deshalb gerne als Begründung dafür herangezogen, dass eine außerordentliche Kündigung wegen einer solchen Lappalie völlig überzogen und deshalb unverhältnismäßig sei. Die Gegenseite kontert mit dem Argument, der geringe Schaden sei zweitrangig, weil es in erster Linie um das Vertrauensverhältnis gehe, welches durch eine Straftat des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers unwiderbringlich zerstört werde. Um etwas Licht ins Dunkel dieses emotionalen Themas zu bringen, informieren wir Sie in unserem Beitrag Maultaschen, Frikadellen, Pfandbons & Co. – Wenn Mitarbeiter unerlaubt zugreifen über die wichtigsten Fakten.
Wie in den meisten Bereichen des Arbeitsrechts gibt die Rechtsprechung auch bei den Bagatell-Kündigungen die Richtung vor. Zahlreiche mehr oder weniger spektakuläre Fälle landeten bereits vor den Arbeitsgerichten. Der Artikel Die 9 kuriosesten Bagatellkündigungen fasst die ungewöhnlichsten Fälle der letzten 25 Jahre zusammen.
Eine außerordentliche Kündigung ist aufgrund ihrer weitreichenden Folgen an restriktive Vorgaben gebunden. Das Gesetz fordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Welche Sachverhalte nach der Rechtsprechung einen solchen Grund darstellen können, erfahren Sie anhand unserer Übersicht: Kündigungsgründe nach § 626 BGB.
Sind Sie sich unsicher, ob eine außerordentliche Kündigung die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen erfüllt, dann sollten Sie mit unserer ausführlichen Checkliste: Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung Ihre Bedenken beseitigen.
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