Übersicht: Kündigungsgründe nach § 626 BGB
23. Februar 2010
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erfordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB. Ob das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers eine solche fristlose Kündigung rechtfertigt, stellt das Gericht im Wege einer Interessenabwägung fest. Mithilfe unserer Übersicht erfahren Sie, in welchen Fällen die Rechtsprechung das Vorliegen eines wichtigen Grundes bereits bejaht hat.
Autor: Business Netz Redaktion
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