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Bewahren Sie vor Ihrem Abschied einen kühlen Kopf: 7 Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten

8. Januar 2010

Jetzt haben Sie es schwarz auf weiß: Das Kündigungsschreiben. Damit steht das Datum für Ihren Abschied fest. Fest steht allerdings vieles andere nicht. Ob Sie freigestellt werden, ob Sie eine Abfindung erhalten, ob die Kündigung so rechtsgültig ist und wie Sie, als auch das Unternehmen die Zeit bis zu Ihrem Abgang geregelt sehen möchten.

 

Abschied vom Job 

Deshalb: Schmeißen Sie nicht einfach das „Handtuch hin“, um so zu signalisieren, dass Sie mit allem weiteren einverstanden sind. Das wäre falsch – und für Ihre Interessen desaströs. Denn Ihre Interessen liegen nun wirklich alleine in Ihren Händen. Erwarten Sie nicht vom Unternehmen Fairplay, das wird es in den wenigsten Fällen zeigen. Zeigen Sie stattdessen „ein wenig Zähne“, um so einen guten Deal für sich auszuhandeln.

 

Bis zu Ihrem Abschied: 7 wichtige Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten

 

Punkt 1: Dreiwochenfrist beachten

Die Kündigung wird wirksam, wenn Sie Ihnen zugestellt wird – persönlich ausgehändigt wird oder in Ihrem Briefkasten liegt. Ab diesem Zeitraum haben Sie drei Wochen Zeit – die Dreiwochenfrist – eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Natürlich muss diese Klage begründet sein, beispielsweise, dass Sie fristlos gekündigt wurden und dies noch mündlich durch die Sekretärin. In diesem Falle ist die Kündigung rechtlich anfechtbar.

 

Punkt 2: Regelung Ihres Abgangs

Die Geschäftsleitung wird Ihnen sicherlich sehr schnell einen Vorschlag unterbreiten, wie Ihr Abgang geregelt werden soll. Hüten Sie sich davor, auch bei einem auf den ersten Blick erscheinenden lukrativen Abfindungsangebot, sofort etwas zu unterschreiben. Verständlicherweise möchten Sie alles so schnell wie möglich hinter sich bringen, doch gewinnen Sie für sich Zeit, auch wenn das Spießrutenlaufen im Unternehmen dadurch verlängert wird.

 

Punkt 3: Professionelle Unterstützung

Überprüfen Sie das Angebot auf alle Fallstricke, die es enthalten könnte. Und auch um zu klären, ob die Abfindungssumme überhaupt angemessen ist. Falls Sie noch keinen Anwalt hinzugezogen haben, jetzt ist der beste Zeitpunkt. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht. Denken Sie in der kommenden Zeit stets daran: es geht um Ihre Zukunft. Da zählt schon jeder Euro!

 

Expertenrat

Üblich sind Abfindungen, bei denen pro Dienstjahr ein halbes bis zwei Bruttomonatsentgelte gezahlt werden.



 

Punkt 4: Abfindungsmodalitäten aushandeln

Wagen Sie sich in „die Höhle des Löwen“ – denn es wird „gefleischt werden“. Stellen Sie sich einfach darauf ein. Besprechen Sie nacheinander alle Punkte, die Ihr (Ex)-Arbeitgeber in seinem Vorschlagspapier aufgenommen hat. Verhandeln Sie die angegebenen Modalitäten, als auch Punkte wie beispielsweise Ihre Freistellung und die   Bezüge während Ihrer Freistellung, die vielleicht in dem Papier fehlen. Geben Sie sich nicht schnell geschlagen – gerade, was die Abfindung betrifft. Hartnäckiges Verhandeln lohnt sich immer. Da Ihr (Ex-)Arbeitgeber garantiert eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchte.

 

Punkt 5: Arbeitszeugnis selbst entwerfen

Warten Sie nicht darauf, dass Ihr (Ex-)Arbeitgeber Ihnen ein Arbeitszeugnis ausstellt. Schreiben Sie sich selbst eins, dass Sie Ihrem Vorgesetzten vorlegen.

Dies hat viele Vorteile:

  1. Sie machen sich mit dem Zeugniscode vertraut.
  2. Sie listen wirklich alle Tätigkeiten, Erfolge, Forschungen, Projekte etc. auf, die Sie geleitet, bearbeitet und erzielt haben.
  3. Sie schaffen so eine Diskussionsgrundlage, falls Ihr (Ex-)Arbeitgeber etwas anderes schreibt.
  4. Sie üben Druck aus, denn Arbeitszeugnisse werden „gerne vergessen“.

 

Punkt 6: Format zeigen

Bleiben Sie gelassen bis zum Schluss. Denn Wut bringt Sie leider nicht weiter, sondern verhärtet die Fronten. Lassen Sie sich deshalb nicht zu schädlichen Äußerungen hinreißen. Halten Sie sich auch weiterhin an die vertragliche Verschwiegenheitspflicht, damit hier kein Rechtsstreit auf Sie zukommt. Und blicken Sie nach vorn. So erhält Ihre momentane Situation eine völlig neue Perspektive – sie wird zur Nebensächlichkeit, die von kurzer Dauer ist.

 

Punkt 7: Abschied nehmen

Ihre Verabschiedung, anders, als wenn Sie in den wohlverdienten Ruhestand gingen, wird schnell, formlos und ohne jeglichen Stil erfolgen. Erwarten und erhoffen Sie nicht das Gegenteil, egal, wie lange Sie in dem Unternehmen engagiert tätig waren, es wird Ihnen kaum jemand die Hand zum Abschied drücken. Oft ist jeder Ihrer Mitarbeiter oder auch Kollegen froh, diesen Augenblick „zu verpassen“. Hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

 

Seien Sie nicht böse oder nachtragend. Bedenken Sie: Ihre Mitarbeiter und Kollegen verbleiben im Unternehmen und so mag es aus Dummheit, Feigheit oder purem Selbsterhaltungstrieb sein, dass Sie „geschnitten“ werden. Lassen Sie einfach los. Fokussieren Sie Ihre Zukunft, dieser sollten Sie einen besonderen Stellenwert einräumen, nicht der Vergangenheit.

 

Ihre Checkliste zum Download

Hier geht´s zur Checkliste: Gekündigt?! Ihr Abschied mit Format.

 

Autor: Brigitte Miller
Stichworte: Abfindung, Aufhebungsvertrag, Freistellung, Kündigung, Rechtsanwalt, Zeugnis, Abschied, Arbeitszeugnis, Abfindungsangebot
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