Neues Gesetz sorgt für verbesserten Schutz beim Timesharing-Urlaub
Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, welches den Verbraucherschutz bei Teilzeit-Wohnrechten (sogenannter Timesharing-Urlaub) erhöht. Verbesserte Informationspflichten sorgen für mehr Transparenz, damit Urlauber eine verlässliche Entscheidungsgrundlage haben. Die Informationen und der Vertrag müssen grundsätzlich in der Amtssprache des Staates verfasst sein, in welchem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Wird beispielsweise einem Verbraucher aus Deutschland während des Spanienurlaubs ein Teilzeit-Wohnrecht angeboten, muss er die vorvertraglichen Informationen und den Vertrag in deutscher Sprache bekommen. Der Schutz wird auf neue Vertragsformen ausgedehnt, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern und neue Urlaubsmodelle zu erfassen, etwa Reise-Rabatt-Clubs. Timesharing-Verträge sind schon ab einem Jahr Laufzeit erfasst. Bei allen diesen Verträgen steht dem Verbraucher in Zukunft ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dabei dürfen innerhalb der Frist noch keine Anzahlungen verlangt werden. Bei Widerruf entstehen dem Verbraucher keine Kosten. Beim Gesetz handelt es sich um die Umsetzung der europäischen Timesharing-Richtlinie ins nationale Recht.
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