Positive Zeugnisse nehmen immer mehr zu – Zeugnismängel auch!
In einer der größten Zeugnisstudien in Deutschland untersuchte Dr. Holger Münch die Notenvergabe in qualifizierten Arbeitszeugnissen Die Studie wurde von Personalmanagement Service GmbH (PMS) im März 2010 veröffentlicht. Dr. Münch vergleicht die Resultate mit den Ergebnissen einer Studie Weusters von 1994 und kann so die Entwicklung in der Bewertung von Arbeitnehmern beschreiben.
Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Gesamtnoten in Arbeitszeugnissen heute deutlich positiver ausfallen als vor 15 Jahren, dass aber in rund drei Viertel aller Zeugnisse gravierende Mängel enthalten sind, so dass die guten bis sehr guten Leistungsbewertungen in vielen Fällen unglaubwürdig sind. Wir stellen Ihnen hier die entscheidenden Mängel laut PMS vor:
Die 10 wichtigsten Zeugnismängel
1. Fehlende Angaben
Fehlen wichtige Bewertungen oder ganze Passagen, hat dies in der Regel zwei Ursachen:
- Entweder wurden die Angaben vergessen bzw. für nicht wichtig erachtet oder
- es wurde bewusst darauf verzichtet.
Entscheidend ist der zweite Punkt. Der Aussteller lässt Bewertungen, die ein schlechtes Licht auf den Arbeitnehmer werfen könnten, vielsagend weg. Unter Personalexperten wird diese Technik beredtes Schweigen genannt.
Wichtiger Hinweis
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Vorgehensweise am 12. 8. 2008 (Az.: 9 AZR 632/ 07) untersagt und gewährt dem Arbeitnehmer einen Korrekturanspruch:
„Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten (beredtes Schweigen). Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies gebieten die Grundsätze von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit.“
2. Unglaubwürdige Gefälligkeitszeugnisse
Ein vor überschwänglichem Lob strotzendes Zeugnis weckt Misstrauen beim Leser. Oft verbirgt sich dahinter nämlich eine unfreiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gerät das Zeugnis also trotz kurzer Beschäftigungsdauer unverhältnismäßig umfangreich und werden Superlative ohne persönlichen Bezug und Erläuterung aneinandergereiht, handelt es sich augenscheinlich um ein Gefälligkeitszeugnis.
3. Unprofessioneller Eigenentwurf
Akzeptieren Arbeitgeber den Eigenentwurf eines Arbeitnehmers und unterzeichnen Sie diesen, wollen sie - wie auch beim Gefälligkeitszeugnis – eine Kündigung möglichst versöhnlich gestalten oder sich ganz einfach vor der Arbeit drücken. Die Chance, einen Eigenentwurf einzureichen, können (und sollten) Arbeitnehmer nutzen.
Aufpassen
Am ausgeglichenen Verhältnis von Wahrheit und Wohlwollen scheitern viele Eigenentwürfe. Kritisch sind vor allem unglaubwürdige Wertungen, an denen jeder Personalexperte erkennt, dass sich hier jemand selbst lobt.
4. Unzureichende Textbausteine
Auf dem Markt befinden sich vielerlei Hilfsmittel zur Zeugniserstellung. Fachbücher oder Zeugniserstellungs-Software bieten einen ganzen Katalog von Textbausteinen. Auf der sicheren Seite ist man damit meist nicht, denn viele Autoren wenden sehr unterschiedliche Maßstäbe an.
5. Formfehler beim Aufbau
Bei einer Stellenausschreibung hat laut Dr. Münch derjenige Bewerber die besseren Karten, dessen Zeugnisse auf den ersten Blick dem allgemein üblichen Aufbau entsprechen. Insbesondere Aufgaben, Gesamtnote und Erfolge des Bewerbers sollten sofort erkennbar sein. Brüche und Fehler beim formalen aufbau fallen So auf den Beurteilten negativ zurück.
6. Widersprüchliche nachträgliche Änderungen
Bemühen sich Arbeitnehmer nachträglich um eine Aufwertung ihres Zeugnisses, werden häufig gravierende Nachlässigkeiten begangen. Bescheinigt der Arbeitgeber dem ausgeschiedenen Mitarbeiter wunschgemäß, dass er seine Aufgaben zur „vollsten Zufriedenheit“ erfüllt hat und „vergisst er dann die Dankes- und Bedauernsformel wirkt die Beurteilung der vermeintlich guten Leistung unglaubwürdig. Personal-Entscheider erkennen an diesem Widerspruch sofort, dass dieses Zeugnis sehr wahrscheinlich Ergebnis einer Nachverhandlung ist.
7. Verschlüsselungen als versteckte Kritik
Vor allem 3 beliebte Techniken ermöglichen es Zeugnisausstellern, negative Urteile zwischen den Zeilen zu äußern, ohne dass sie für den ungeübten Leser erkennbar sind. Dies sind:
- Negationen
Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. „nicht unerheblich“ entspricht wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. - Passivierungen
Die mehrfache Verwendung von passiven Aussagen deutet auf mangelndes Engagement hin. - Ausweichen
Wird Unwichtiges und Selbstverständliches gegenüber den wirklich wichtigen Aussagen hervorgehoben, deutet dies auf andere, gravierende Probleme mit dem Mitarbeiter hin.
8 Stil- und Rechtschreibfehler
Rechtschreibfehler, Tippfehler und stilistische Mängel werten jedes noch so positive Zeugnis ab. Dabei kann sich der Zeugnisempfänger kaum darauf berufen, dass die Fehler jemand anderes gemacht hat. Schließlich hätte er diese Mängel bemerken und reklamieren müssen.
9. Fehlende persönliche Note signalisiert geringe Wertschätzung
Konkrete Beispiele unterstreichen die Glaubwürdigkeit eines Zeugnisses und geben ihm eine persönliche Note. Fehlen diese, mangelt es entweder an Erfolgen oder an Wertschätzung. Ein weiteres Minus ist zu verzeichnen, wenn das Zeugnis nicht vom Geschäftsführer bzw. direktem Vorgesetzten unterschieben wird.
10 Nicht beseitigte Mängel deuten auf nachlässigen Bewerber hin
Bei erfolgreicher Bewerbung aus ungekündigter Stellung wird dem „AltZeugnis“ oft wenig Bedeutung beigemessen. Dies rächt sich bei der übernächsten Bewerbung Dann ist es aber meist zu spät. Einem ehemaligen Arbeitgeber ist es nach Jahren in der Regel nicht mehr zumutbar, sich noch erneut mit dem Beurteilten zu befassen.
Studie zum Download
Hier können Sie die vollständige Studie von Dr.Münch herunterladen
Machen Sie den Zeugnis-Check!
Wenn Sie Ihr Zeugnis anhand der wichtigsten Kriterien selbst überprüfen wollen, sollten Sie unsere Checkliste: Selbsttest Arbeitszeugnis nutzen.
- Kommentieren
- 11713 Aufrufe