Für unverheiratete Partner: Testament, wenn es keine Verwandten mehr gibt
Testament für unverheiratete Partner, wenn es keine Verwandten mehr gibt
Wenn beide Partner unverheiratet sind und keine Kinder haben und die Eltern nicht mehr leben, ist es ganz einfach:
Beide errichten ein eigenes Testament, in dem sie den Partner als Alleinerben einsetzen. Daneben können - wenn gewollt - Freunde oder Verwandte oder eine gemeinnützige Organisation ein Vermächtnis (zum Beispiel Gegenstände oder einen Geldbetrag) erhalten.
Formulierunsbeispiel:
Testament Als Alleinerben setze ich Franz Meier ein. Für den Fall, dass Franz Meier vor mir stirbt, soll Thomas Müller erben. Cousine Annette Huber erhält als Vermächtnis meinen gesamten Schmuck. Sollte meine Cousine vor mir sterben, entfällt das Vermächtnis. Sollte der Schmuck nicht mehr vorhanden sein, entfällt das Vermächtnis ebenfalls. Das Testament verliert seine Gültigkeit, wenn ich die Beziehung mit Franz Meier handschriftlich für beendet erkläre.
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Testament, wenn es keine Verwandten mehr gibt
Testament, wenn ein Elternteil noch lebt
Testament, wenn der Partner noch verheiratet ist
Testament, wenn die Frau ein Kind hat
Hauptartikel: Erbrecht für Frauen: Das Testament für Paare ohne Trauschein
Herausgeber und Autoren:
Bernhard F. Klinger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, München
Florian Enzensberger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, Weilheim
Sven Klinger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, Schwerin
Barbara Schüller
Fachanwältin für Erbrecht und Testamentsvollstreckerin, Freiburg
Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch: "Erbrecht für Frauen: Wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen"
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