Für unverheiratete Partner: Testament, wenn ein Elternteil noch lebt
Testament für unverheiratete Partner, wenn die Eltern oder ein Elternteil noch lebt
Wenn beide Partner unverheiratet sind und keine Kinder haben, jedoch noch die Eltern oder ein Elternteil leben, haben alle lebenden Elternteile einen Pflichtanspruch in Höhe von je einem Viertel des Nachlasses. Geschwister können dagegen keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen.
Beispiel:
Rita setzt ihren Lebensgefährten testamentarisch als Alleinerben ein. Sie hat keine Kinder, als sie unerwartet mit 38 Jahren bei einem Verkehrsunfall stirbt.
Von ihren nächsten Verwandten leben noch die Mutter und drei Geschwister. Der Nachlasswert beträgt 100.000 Euro. Die Mutter hat einen Pflichtteilsanspruch von einem Viertel, also 25.000 Euro. Der Lebensgefährte erbt also 100.000 Euro und muss davon an die Mutter 25.000 Euro Pflichtteil ausbezahlen, sofern diese den Pflichtteil fordert.
Testament, wenn es keine Verwandten mehr gibt
Testament, wenn ein Elternteil noch lebt
Testament, wenn der Partner noch verheiratet ist
Testament, wenn die Frau ein Kind hat
Hauptartikel: Erbrecht für Frauen: Das Testament für Paare ohne Trauschein
Herausgeber und Autoren:
Bernhard F. Klinger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, München
Florian Enzensberger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, Weilheim
Sven Klinger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, Schwerin
Barbara Schüller
Fachanwältin für Erbrecht und Testamentsvollstreckerin, Freiburg
Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch: "Erbrecht für Frauen: Wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen"
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