Für unverheiratete Partner: Testament, wenn die Frau ein Kind hat
Möglichkeiten bei der Gestaltung des Testaments, wenn die Frau ein Kind hat
Wenn die Frau mit Lebenspartner ein Kind hat, muss sie zunächst entscheiden, wen sie vorrangig absichern will.
Partner als Alleinerbe
Will eine Frau ihren Partner vorrangig absichern, so sollte sie ihn als Alleinerben einsetzen. Wenn der Partner als Alleinerbe eingesetzt wird, entsteht als REchtsfolge, dass das Kind pflichtteilberechtigt ist. Das bedeutet, dass der erbende Partner den Pflichtteil an das Kind in Geld auszahlen muss, sofern das Kind eine entsprechende Forderung erhebt. Ansonsten kann der Partner selbst bestimmen, wer nach ihm erben soll.
Partner als Vorerbe, Kind als Nacherbe
Der Partner kann als Vorerbe eingesetzt werden, wenngewünscht ist, dass das, was vom Erbe nach dem Tod des Partners noch übrig ist, an das Kind vererbt werden soll. In diesem Fall kann der Partner nach dem Tod der Partnerin nicht selbst bestimmen, was er mit dem geerbten Vermögen macht. Der Vorerbe darf den Nachlass nutzen (zum Beispiel Wohnungen vermieten, Zinserträge einnehmen, Autos fahren, Bücher lesen). Er muss aber die Substanz (Immobilie oder Geldbestand) für die Nacherben erhalten. Der Vorerbe unterliegt deshalb von Gesetzes wegen diversen Beschränkungen. Er kann insbesondere über Grundstücke und Grundstücksrechte nicht ohne Zustimmung der Nacherben verfügen. Diese Verfügungsbeschränkung wird durch Eintragung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch gesichert. Der Vorerbe darf auch nichts verschenken mit Ausnahme von kleinen Anstandsschenkungen.
Kind als Alleinerbe
Wenn das Kind als Erbe eingesetzt wird, erbt der Partner nichts. Er hat auch keinen Pflichtteilsanspruch. Zur Absicherung sollte der Partner ein Vermächtnis - Geldbetrag, bestimmter prozentualer Anteil vom Geldvermögen oder eine Immobilie - erhalten.
Testament, wenn es keine Verwandten mehr gibt
Testament, wenn ein Elternteil noch lebt
Testament, wenn der Partner noch verheiratet ist
Testament, wenn die Frau ein Kind hat
Hauptartikel: Erbrecht für Frauen: Das Testament für Paare ohne Trauschein
Herausgeber und Autoren:
Bernhard F. Klinger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, München
Florian Enzensberger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, Weilheim
Sven Klinger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, Schwerin
Barbara Schüller
Fachanwältin für Erbrecht und Testamentsvollstreckerin, Freiburg
Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch: "Erbrecht für Frauen: Wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen"
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