Geliebtentestament: Testament, wenn der Partner noch verheiratet ist
Auch eine verheiratete Frau kann ihren langjährigen Lebensgefährten als Alleinerben einsetzen.
Ein "Geliebtentestament" ist jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen nichtig, wenn es entweder das sittenwidrige Verhalten einer Person belohnen soll ("Hergabe für die Hingabe", so ein Originalzitat des BGH, gemeint ist Sex gegen Testament) oder aus einer familienfeindlichen Gesinnung heraus errichtet wurde.
Expertentipp:
Achtenswerte Motive (zum Beispiel langjährige partnerschaftliche Beziehung, Pflege der Erblasserin) für die Erbeinsetzung des Partners sollten ausdrücklich in das Testament mit aufgenommen werden. Dadurch lässt sich vermeiden, dass sich nach dem Tod der Frau der Lebensgefährte mit dem Witwer um das Erbe streitet. Ungeachtet dessen hat der Witwer einen Pflichtteilsanspruch.
Testament, wenn es keine Verwandten mehr gibt
Testament, wenn ein Elternteil noch lebt
Testament, wenn der Partner noch verheiratet ist
Testament, wenn die Frau ein Kind hat
Hauptartikel: Erbrecht für Frauen: Das Testament für Paare ohne Trauschein
Herausgeber und Autoren:
Bernhard F. Klinger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, München
Florian Enzensberger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, Weilheim
Sven Klinger
Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, Schwerin
Barbara Schüller
Fachanwältin für Erbrecht und Testamentsvollstreckerin, Freiburg
Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Buch: "Erbrecht für Frauen: Wie Sie optimale Vorsorge für den Erbfall treffen"
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