Persönliche Entlastung – Diese steuerlichen Bonbons helfen 2010
Neben Entlastungen bei Abschreibungen von GWG und Krankenkassenbeiträgen bringt das neue Jahr noch weitere Vorteile für Unternehmer und Selbständige. So wurden der Grundfreibetrag, das Kindergeld und die Kinderfreibeträge erhöht. Gleichzeitig wurde Erben günstiger gemacht und insbesondere die Firmennachfolge für größere Unternehmen attraktiver gestaltet. Wir zeigen Ihnen in diesem Übersichtsbeitrag, worin die Vorteile für Sie liegen.
Einkommensteuerlicher Grundfreibetrag wird angehoben
Im Veranlagungszeitraum 2010 gilt ein neuer Steuertarif. Der Grundfreibetrag wurde für Alleinstehende von 7.834 auf 8.004 € und für zusammen veranlagte Ehepaare von15.669 € auf 16.009 € angehoben.
Bis zu dieser Höhe ist ein zu versteuerndes Einkommen generell steuerfrei.
Praxistipp
Als Folge gehen zum Beispiel Kindergeld und die Kinderfreibeträge ab 2010 erst verloren, wenn ihre Kinder über 18 Jahre alt sind und eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 8.004 € beziehen.
Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge
Erneut wurden sowohl das Kindergeld als auch die Kindergeldfreibeträge erhöht.Welche Sätze in € seit Jahresbeginn gelten, können Sie folgender Tabelle entnehmen:
|
bis 1998 |
2001 |
2008 |
2009 |
2010 |
1. und 2. Kind je |
112,84 |
138,07 |
154,00 |
164,00 |
184,00 |
3. Kind |
153,39 |
153,39 |
154,00 |
170,00 |
190,00 |
ab dem 4. Kind je |
178,98 |
178,98 |
179,00 |
195,00 |
215,00 |
Der Kinderfreibetrag wurde von 1.932 € auf 2.244 € und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.080 € auf 1.260 € Euro pro Elternteil erhöht.
Praxistipp
Die Freibeträge greifen erst ab einem zu versteuernden Elterneinkommen ab 60.000 € (Alleinerziehende: 30.000 €). Durchaus ein Bonus, wenn Sie zu den Besserverdienenden gehören!
Wichtige Entlastung für Erben in der Steuerklasse II
Neu geschaffene Erbschaftssteuertarife sorgen dafür, dass Angehörige und Hinterbliebene weniger Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie in die Steuerklasse II fallen. Dadurch werden unter anderem Geschwister, Nichten und Neffen sowie geschiedene Ehepartner des Verstorbenen entlastet. Der Eingangssteuersatz sinkt von 30 auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz von 50 auf 43 Prozent.
Die aktuelle Entwicklung im Überblick:
Vermögen bis… € |
2008 |
2009 |
2010 |
75.000 |
12% |
30% |
15% |
300.000 |
17% |
30% |
20% |
600.000 |
22% |
30% |
25% |
6.000.000 |
27% |
30% |
30% |
13.000.000 |
32% |
50% |
35% |
26.000.000 |
37% |
50% |
40% |
ab 26.000.000 |
40% |
50% |
43% |
Vorsicht
Der Freibetrag für Erben in der Steuerklasse II wird allerdings nicht erhöht. Steuerfrei bleibt weiterhin nur ein Erbe in Höhe von bis zu 20.000 €.
Firmennachfolge wird einfacher
Betriebsvermögen, welches übertragen wird, bleibt zu 85% steuerfrei, wenn das Unternehmen fünf Jahre vom Nachfolger fortgeführt wird. War die Lohnsummengrenze bei bisher 650 Prozent festgeschrieben, darf sie nun 400 Prozent der Ausgangssumme nicht unterschreiten. Im Fall einer Firmenfortführung über sieben Jahre hinweg bleibt das komplette Betriebsvermögen steuerfrei. Allerdings dürfen auch hier die Lohnsummen nicht unter 700 Prozent gefallen sein.
Aufpassen
Erben eines Unternehmens profitieren von dieser Neuerung nur dann, wenn der Betrieb mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt.
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