Ohne strategische Planung geht beim Risikomanagement nichts!
Bei jeder Unternehmensentscheidung, die Sie treffen, ergeben sich Risiken. Diese Risiken sind manchmal unbedeutend, im Extremfall können Sie aber sogar existenzbedrohend sein. Einige Risiken zeigen sofortige Auswirkungen, andere realisieren sich erst nach längeren Zeiträumen.
Diese 5 Risikoursachen müssen Sie kennen
Der Ursprung von Risiken lässt sich grob in 5 Bereiche unterteilen. Sie können
- im Unternehmen selbst wurzeln,
- durch Mitbewerber verursacht sein,
- durch veränderte Marktbedingungen entstehen,
- auf technologischen Neuerungen beruhen oder
- durch veränderte gesetzliche Grundlagen bedingt sein.
Expertenrat
Ein Risiko ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines negativen Ereignisses (mathematische Definition) oder die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines negativen Ereignisses multipliziert mit dem finanziellen Ausmaß (betriebswirtschaftliche Definition).
Nicht nur Großunternehmen sollten Risiken fürchten
Aufgrund von Branchenzugehörigkeit und Konjunkturlage sind gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einer Vielzahl von Entwicklungen ausgesetzt, die Abweichungen von den in der Unternehmensplanung angestrebten Zielen und Strategien zur Folge haben. Diese Entwicklungsfaktoren sind für Sie als dort tätige Führungskraft sowohl mit positiven (Chancen), als auch mit negativen Auswirkungen (Risiken) verbunden. Unternehmerische Entscheidungen sollten deshalb immer aufgrund einer rechtzeitigen Erkenntnis zukünftiger Entwicklungen des Marktumfelds und des Wettbewerbs getroffen werden. Auch technologische Weiterentwicklungen bzw. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen können gleichermaßen Risiken- und Chancenpotenziale enthalten.
Schon bei der Vorbereitung ist systematisches Vorgehen unerlässlich
Unumgänglich ist die Berufung eines oder mehrerer Personen zum haupt- oder nebenamtlichen Risikomanager, um die Verantwortlichkeiten festzulegen.
Für die Einführung oder Umgestaltung bestehender Risikomanagementsysteme sollte immer reichlich Zeit und Fachwissen eingeplant werden. Nachlässigkeiten in der Vorbereitungsphase fallen spätestens in der ersten Krise auf den Verantwortlichen zurück.
In der Praxis haben sich 3 Bereiche herauskristallisiert, die Sie bei der Einführung systematisch bearbeiten sollten. Basierend auf Unternehmensart, der Größe und internen Organisation müssen Sie die entsprechenden Mitglieder rekrutieren, die an der Vorbereitung beteiligt sein sollen.
Checkliste zum Download
Nutzen Sie zur Vorbereitung unsere Checkliste.
Heißer Tipp
Die Anzahl der Beteiligten sollte 5 bis 8 Personen keinesfalls überschreiten. Erfahrungsgemäß verlieren sich größere Gruppen in fruchtlosen Debatten und sind zu einer Entscheidungsfindung kaum geeignet!
Zielfestlegung ist kein Hexenwerk
Im Grunde lassen sich Risikosteuerungsstrategien in 5 unterschiedliche Grundausrichtungen klassifizieren. Dabei kann es selbstverständlich Überschneidungen geben.
1. Komplette Risikovermeidung
Eine vollständige Vermeidung von Risiken kann eigentlich nur erreicht werden, indem jegliche risikobehaftete Tätigkeit unterlassen wird. Dies ist für ein marktteilnehmendes Unternehmen in der Regel unmöglich.
2. Risikominimierung
Eine Verminderung von Risiken ist darauf ausgerichtet, die Auswirkungen von Gefahrpotenzialen zu erkennen und sie auf ein akzeptables und tolerierbares Maß zu reduzieren.
3. Risikobegrenzung
Eine Risikobegrenzung oder Risikostreuung lässt sich in zwei Teilbereiche aufspalten:
- Risikodiversifizierung
- Risikolimitierung per Vorgabe
Expertenrat
Die Risikodiversifizierung beruht auf der betriebswirtschaftlichen „Portfolio-Theorie", Diese besagt, dass eine Kombination unterschiedlicher Anlagealternativen in einem Anlageportfolio einen Diversifikationseffekt bewirkt, der mengenmäßig das Gesamtrisiko streut und damit verringert. Bei einer klassischen Risikolimitierung setzt dagegen die Geschäftsführung eines Unternehmens durch bestimmte Vorgaben klar definierte Grenzen für das Eingehen von Risiken.
4. Risikoüberwälzung
Bei der Risikoüberwälzung wird das Risiko durch vertragliche Vereinbarung teilweise oder völlig an Dritte abgetreten. Naheliegendes Beispiel ist hier der Abschluss einer Versicherung oder Garantie. Risiken werden so selbstverständlich nicht verringert oder eliminiert, sie wechseln lediglich den Gefahrträger.
5. Risikoakzeptanz
Faktisch lassen sich Risiken in der wirtschaftlichen Realität nicht vollständig ausschließen. Ein verbleibendes Restrisiko muss und wird ein Unternehmen in bestimmten Fällen akzeptieren und selbst tragen.
Eine Akzeptanz von Risiken wird immer dann gegeben sein, wenn die vorstehend beschriebenen Ausrichtungen in negativem Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.
Da ggf. eintretende Schäden aus eigener Kraft gedeckt werden müssen, ist das Vorhandensein eines gewissen finanziellen Deckungspotenzials hier unabdingbar.
Resümee
Zu welcher Strategie sie letztendlich greifen sollten, lässt sich nicht vorhersagen. Entscheidungen müssen individuell nach
- Branche,
- Unternehmensgröße,
- unternehmerischer Gesamtstrategie,
- Wirtschaftslage,
- Gefahrenlage und
- finanzieller Ausstattung
getroffen werden.
Risikomanagement kann für bestimmte Unternehmensformen sogar gesetzlich angeordnet werden
Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet Aktiengesellschaften in Deutschland ausdrücklich zu Maßnahmen der Risikofrüherkennung, um den Erhalt des eigenen Unternehmens zu gewährleisten. Das erforderliche Mittel ist hier die Implementierung eines Risikomanagementsystems.
Vorsicht
Dieses Gesetz gilt auch für GmbH-Geschäftsführer bezüglich der GmbH (§ 43 GmbHG)!
Alles, was Sie über die gesetzlichen Pflichten wissen müssen, erfahren Sie im Beitrag KonTraG - Alles zum betrieblichen Risikomanagement
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