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Risikobewertung – Die hohe Schule des Risikomanagements

7. April 2010

Die Risikobewertung

Wenn Sie die für Sie infrage kommenden Risiken identifiziert und ermittelt haben, müssen Sie eine Bewertung vornehmen.

In der Praxis hat sich eine Bewertung anhand zweier Kriterien bewährt:

  • Eintrittswahrscheinlichkeit,
  • absehbares Schadensausmaß

 

Schritt 1: Unverzichtbares Werkzeug für Ihre Bewertung 

Der Risikograph

 

 Der Risikograph auf www.business-netz.com 

Die Bewertung eines Risikos sollten Sie anhand einer für das Unternehmen einheitlichen Bewertungsmatrix (Risikograph) vornehmen.

Hier können Sie eine Zuordnung der Eintrittswahrscheinlichkeit der Gefahr in 6 Stufen von „unvorstellbar" bis „ sehr häufig" und für das mögliche Schadensausmaß 4 Stufen von „unbeachtlich" bis „existenzgefährdend" eintragen und den individuellen Akzeptanzbereich farblich visualisieren.

 

Expertenrat

Eine noch feinere Unterteilung ist in der Regel kaum nötig. Eine übertriebene Differenzierung erzeugt bei unverhältnismäßigem Aufwand nur wenig Verbesserung der Ergebnisqualität der Matrix.

 

Innerhalb der Risikobewertung wird jede vorab identifizierte Gefährdung unter dem Aspekt Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß bewertet. Damit landet jedes Risiko in einem Bereich des Risikographen.

 

Schritt 2: Die Ampelfärbung bestimmt Ihre Gegenmaßnahmen

Ziel der Risikominimierung ist es, für alle Risiken, die im roten inakzeptablen Bereich oder im gelben ALARP (As Low As Reasonably Practicable)-Bereich des Risikographen liegen, Maßnahmen festzulegen, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadensausmaß verringern.

 

Tipp

Risiken im ALARP-Bereich sollten immer auf ein vernünftiges und durchführbares Maß minimiert werden. Dies bedeutet z. B., dass ein Risiko als tolerierbar eingestuft werden kann, wenn die Kosten für die Verminderung höher liegen als diejenigen, die bei Eintritt der Gefahr zu erwarten sind.

Am Ende dieser Maßnahmen sollte kein Risiko mehr im inakzeptablen Bereich liegen. In der Praxis lässt sich in der Regel das Schadensausmaß kaum verringern, meistens wird eine Risikominimierung durch Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit erreicht.



 

Schritt 3: Stellen Sie die Risikominimierung ins Zentrum

Für die verschiedenen Risiken müssen anhand des Risikographen vorsorgliche Maßnahmen definiert werden, um negative Auswirkungen auf das Unternehmen möglichst gering zu halten.

Eine vollständige Vermeidung wird allerdings nur selten möglich sein. Besteht beispielsweise im Produktionsbereich eine ausschließliche Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten (sogenanntes Lieferantenmonopol), sollte - selbstverständlich unter Beachtung des Kosten-Nutzen-Grundsatzes - versucht werden, die Produktion so umzubauen, dass auch die Produkte anderer Vorlieferanten zum Einsatz kommen können.

Kann keine kurzfristige Änderung herbeigeführt werden, müssen Sie die  entsprechenden Risikofaktoren selbstverständlich immer genau und zeitnah im Auge behalten.

Welche Art der Risikobehandlung Ihnen zur Verfügung steht, erfahren Sie in unserem Beitrag Strategische Planung ist beim Risikomanagement das A und O

 

Schritt 4: Worst-Case-Szenarien können planen helfen

Bestimmte Risiken lassen sich nur in sehr geringem Maß oder überhaupt nicht aktiv beeinflussen. Dies gilt ebenso für einen Marktzutritt neuer Wettbewerber wie für eine Änderung der gesetzlichen Auflagen.

Bei der Planungserstellung dürfte hier ein „Worst-case-Szenario" in der Regel das Mittel Ihrer Wahl sein. In einem solchen Szenario kann eben auch das „Undenkbare" klar ausgesprochen werden.

Unter Umständen ist für diesen Fall die Aufgabe eines bestimmten Produkts, eine Neuausrichtung oder gar Restrukturierung des gesamten Unternehmens unabdingbar.

 

Expertenrat

Besonders in den Fällen, in denen Risiken erkannt werden, auf deren Eintreten das Unternehmen keinen Einfluss hat, sind eine laufende Beobachtung und eine kontinuierliche  Identifikation der entsprechenden Frühwarnindikatoren (Wechselkursschwankungen, Rohstoffpreisentwicklungen etc.) notwendig.

 

Auch die Bank interessiert sich für Ihr Risikomanagement

Durch die Einführung des Basel II Ratings wird ein aktives Risikomanagement gefordert und geprüft.

Legen Sie daher Ihre entsprechenden Dokumentationen Ihrer Hausbank vor.

Im Grunde geht es darum, dass nicht die Tatsache, dass ein Geschäft Risiken beinhalten kann, kritisch bewertet wird. Entscheidend ist, dass das Bewusstsein für vorhandene Risiken und demzufolge eine ausreichende Vorsorge in Form von Gegenmaßnahmen vorhanden ist.

Welche Risiken tolerabel sind und bei welchem Risikoausmaß Gegenmaßnahmen erforderlich werden, lässt sich nur individuell ermitteln - Verallgemeinerungen sind hier Fehl am Platz.

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Risikomanagement, Risikobewertung, Risiken, Risikomanagementsystem, Risikograph, Basel II Rating
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