Rauchen am Arbeitsplatz: Wie ist die Rechtslage?
Rauchen am Arbeitsplatz - was sind Ihre Rechte?
Nicht erst, seitdem am 01. Mai 2013 das neue und bislang strengste Nichtraucherschutzgesetz im Bundesland Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist, wird deutlich, dass die Politik eine rauchfreie Gesellschaft anstrebt: Bund und Länder geben seit der ersten Einführung der gesetzlichen Grundlage im Jahr 2007 die Bedingungen für den Tabakkonsum und -kauf vor.
Doch wie genau verhält es sich eigentlich am Arbeitsplatz? Wie ist deutschlandweit die Rechtslage bei Raucherpausen und wer darf wann zum Glimmstängel greifen?
Verbot für Minderjährige
Hier ist die Lage eindeutig: Wer in Deutschland unter 18 Jahren und somit nicht volljährig ist, darf laut §10 des Jugendschutzgesetzes nicht rauchen. Verkäufer sind daher jederzeit dazu angehalten, bei entsprechenden Zweifeln das Alter der Kunden zu prüfen. Auch an Zigarettenautomaten oder in Online-Shops prangt ein entsprechendes Logo, was auf die Volljährigkeit als Voraussetzung zum Kauf hinweist.
Das bedeutet für Arbeitgeber nicht nur, dass minderjährige Praktikanten oder Lehrlinge keinen Anspruch auf eine Raucherpause haben, sondern dass der Tabakkonsum auch vom Gesetz her verboten ist und nicht toleriert werden darf.
Andere Rechtslage bei Erwachsenen
Selbstverständlich ändert sich die Situation bei Mitarbeitern, die volljährig sind. Allerdings wird auch hier die Luft allmählich dünner: Mit der Verabschiedung eines Gesetzes zum Nichtraucherschutz steht jeder Arbeitgeber in der Pflicht, diejenigen Kollegen, die nicht rauchen wollen, vor dem blauen Dunst zu schützen. Dies hat natürlich ein Verbot für das Rauchen im Büro zur Folge, denn vor allem die Belästigung durch passives Rauchen soll unterbunden werden.
Durch das Gesetz hat jeder Arbeitnehmer nun Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Auf der anderen Seite steht der Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter.
Was bedeutet das für die rauchenden Kollegen?
Der Schutz der Nichtraucher darf aber keinesfalls in einer Diskriminierung der Raucher enden. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit – wenn dazu auch das Rauchen gehört und er volljährig ist, darf der Arbeitgeber das nicht unterbinden.
Das bedeutet im Klartext, dass der Chef einer Firma irgendwo auf dem Betriebsgelände eine Möglichkeit zum Rauchen zur Verfügung stellen muss. Allerdings heißt das nicht, dass diese sonderlich komfortabel sein muss: Es ist beispielsweise vertretbar, wenn Raucher bei Kälte und Regen vor die Tür gehen müssen.
Grauzone Raucherpause
Chefs und Nichtrauchern sind sie ein Dorn im Auge: die Raucherpausen. Auch hier ist das Gesetz eindeutig: Rauchen ist Privatsache und muss von der Geschäftsführung nicht geduldet werden. Es besteht also kein grundsätzliches Recht eines Rauchers, seinem Bedürfnis während der Arbeitszeit nachzugehen.
Oft bieten Firmen ihren Mitarbeitern aber dennoch die Möglichkeit, im Laufe des Tages kurze Raucherpausen zu machen. Da dabei aber Arbeitszeit verloren geht, sollten Sie die Arbeitsverträge entsprechend gestalten: Ein kleiner Abschnitt darüber, dass Raucherpausen zwar möglich, aber nachzuarbeiten sind, sichert Sie optimal ab.
Auf diese Weise gehen Sie einen Kompromiss zwischen Ihnen, den Rauchern und den nichtrauchenden Kollegen ein, mit dem alle zufrieden sind.
Musterklausel zum Download
Wir haben eine entsprechende Musterklausel zum Thema Raucherpausen für Sie vorbereitet.
Musterklausel für den Arbeitsvertrag zum Thema Raucherpausen
Vorsicht!
Arbeitnehmer, die wiederholt gegen ein betriebliches Rauchverbot verstoßen, müssen mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen unerlaubtem Rauchen am Arbeitsplatz finden Sie in unserer Checkliste.
Checkliste: Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung wegen unerlaubtem Rauchen am Arbeitsplatz
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Kommentare
Da es immer Raucher und
Da es immer Raucher und Nicht-Raucher geben wird, führt das unweigerlich zu Konflikten, wenn das nicht strikt geregelt ist, unabhängig davon, ob das der Arbeitgeber bzw. das Gesetz tut. Aber dennoch sollte man wissen, woran man ist, deswegen hier eine kleine Zusammenfassung, was Arbeitnehmer wissen sollten: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/strategie-personal/rauchen-am-arbeitsplatz-was-ist-erlaubt-1130081/