Raucherpause: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch
Kein Anspruch auf Raucherpausen oder Raucherraum
Rauchende Arbeitnehmer haben nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster keinen Anspruch auf einen Raucherraum oder Raucherpausen.
Der Fall
Geklagt hatte ein Beamter, der seit 1960 bei der Stadt Köln beschäftigt ist. Der Mann raucht seit mehr als 40 Jahren, auch während des Dienstes. Im Jahr 2007 wurde mit Zustimmung des Gesamtpersonalrats ein absolutes Rauchverbot in allen städtischen Dienstgebäuden eingeführt. Daraufhin wollte der Beamte einen Anspruch auf einen Personalraum für Raucher und auf kurze Zigarettenpausen während der Arbeitszeit durchsetzen. Er verwies in seiner Klage unter anderem darauf, dass er beim Rauchen im Freien in der Mittagspause von nichtrauchenden Besuchern und Kollegen beschimpft und damit diskriminiert werde.
Das Urteil
Die Verwaltungsrichter wiesen die Klage als unzulässig ab. Die mit Zustimmung des Personalrats getroffene Entscheidung, keine Raucherräume in Dienstgebäuden einzurichten, "sei frei von Ermessensfehlern". Die Richter betonten außerdem, dass während der Kernarbeitszeit alle Bediensteten, abgesehen von Toilettengängen, telefonisch und für Kollegen ansprechbar sein müssen (OVG Münster, Urteil vom 07.04.2010, Az.: 1 A 812/08).
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