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Radio am Arbeitsplatz: Kein Radio-Verbot ohne Betriebsrat

13. Juni 2018

 

Radio am Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt

Alle Jahre wieder vor sportlichen Großereignissen wie der Fußball-Europameisterschaft, der Fußball-Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen wird eine Frage unter Arbeitnehmern besonders heiß diskutiert: Ist es erlaubt, Radio am Arbeitsplatz zu hören?

 

Radio am Arbeitsplatz auf www.business-netz.com

Grundsätzlich ist das Radio hören am Arbeitsplatz erlaubt, wenn es die eigene Arbeit und die der anderen Mitarbeiter nicht negativ beeinträchtigt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil entschieden. Aus dieser Entscheidung geht auch hervor, dass der Betriebsrat bei Regelungen zum Radio hören im Betrieb zwingend zu beteiligen ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Arbeitgeber das Radio hören am Arbeitsplatz bereits über einen längeren Zeitraum geduldet hatte.

 

Der Fall aus der Praxis

In einem Verlag, der u. a. auch Landkarten herstellte, waren rund 100 Arbeitnehmer beschäftigt, 35 davon in der Abteilung Kartographie. Hier wurden nach Vorlagen Karten gezeichnet und Schriften eingetragen. In dieser Abteilung wurde seit 13 Jahren während der Arbeitszeit mit Wissen des Arbeitgebers Radio gehört. In jedem Arbeitsraum der Abteilung Kartographie war ein Radiogerät aufgestellt. Die Mitarbeiter hörten sowohl Musik- als auch Informationssendungen. Dabei wurde von den Arbeitnehmern eine sogenannte "freiwillige Selbstkontrolle" geübt. Das Radio wurde jeweils ausgeschaltet, sobald ein Arbeitnehmer Arbeiten zu verrichten hatte, die eine hohe Konzentration erforderten. In den anderen Abteilungen des Verlages wurde nicht Radio gehört. Von einem Tag auf den anderen wollte der Arbeitgeber das Radio hören in der Abteilung Kartographie nicht mehr dulden und brachte folgenden Aushang am Schwarzen Brett an:

 

Liebe Mitarbeiter,

bitte haben Sie Verständnis, wenn ich darum bitte, ab … im Zuge einer Gleichbehandlung aller im Unternehmen tätigen Mitarbeiter während der Arbeitszeit nicht mehr Radio zu hören.



 

Der Betriebsrat widersprach der Maßnahme. Er war der Ansicht, ihm stehe bei der Frage, ob im Betrieb Radio gehört werden dürfe oder nicht, ein Mitbestimmungsrecht zu. Das ausgesprochene Verbot sei unwirksam, weil es ohne seine Beteiligung ergangen sei. In der Abteilung Kartographie sei wegen der relativ stumpfsinnigen und monotonen Arbeit das Radio hören stets erlaubt gewesen. Die geschuldete Arbeit könne auch erbracht werden, wenn das Radio laufe und sei in den vergangenen Jahren auch stets pflichtgemäß erbracht worden. Der Arbeitgeber entgegnete, der Ausspruch des Radio-Verbots sei mitbestimmungsfrei, weil es eine arbeitsnotwendige Maßnahme darstelle. Das Radio hören am Arbeitsplatz beeinträchtige die Konzentrationsfähigkeit und damit das Arbeitsergebnis. Dies gelte auch für die Mitarbeiter der Abteilung Kartographie. Hier würden die Arbeitnehmer durch das Radio hören gestört, was schon die freiwillige Selbstkontrolle zeige.

 

Das sagt der Richter

Das Gericht war anderer Auffassung und gab dem Betriebsrat Recht. Die Frage, ob im Betrieb während der Arbeitszeit Radio gehört werden dürfe, betreffe die Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Der Betriebsrat habe daher nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber das Radio hören verbieten wolle. Ein ohne Beteiligung des Betriebsrats ausgesprochenes Verbot sei unwirksam. Arbeitnehmer seien aufgrund des Arbeitsvertrags verpflichtet, die übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß zu verrichten, d. h. konzentriert und sorgfältig zu arbeiten und die Arbeit nicht zu unterbrechen, um privaten Interessen nachzugehen.Mitarbeiter, die ihre Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei verrichten, erfüllen ihre Arbeitspflicht, auch wenn sie daneben Radio hören (BAG, Beschluss vom 14.01.1986, Az.: 1 ABR 75/83).

 

Das bedeutet die Entscheidung

In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen, dass das Radio hören generell oder zu bestimmten Zeiten untersagt ist, während in Betrieben mit Betriebsrat eine derartige einseitige Anordnung nicht erfolgen kann.

 

Generelles Verbot ist ausgeschlossen

Im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ist ein allgemeines Radio-Verbot am Arbeitsplatz unzulässig. Arbeitgeber sind hinsichtlich der Frage eines Radio-Verbots verpflichtet, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.

 

Wichtiger Hinweis

Unverhältnismäßig und damit unzulässig ist ein Verbot, wenn keine Beeinträchtigungen durch das Radio hören entstehen. Als Beeinträchtigungen kommen z. B. Belästigungen von Kunden oder Kollegen in Betracht. Vor diesem Hintergrund ist ein Verbot des Arbeitgebers ohne das Vorliegen konkreter Beeinträchtigungen willkürlich und entsprechend gerichtlich angreifbar.

 

Expertenrat

Arbeitgeber sollten beim Thema Radio am Arbeitsplatz insbesondere während eines sportlichen Großereignisses nicht allzu streng sein. Mitarbeitern, die in einem eigenen Büro sitzen, das Radio hören zu verbieten, mutet geradezu kleinlich an. In Büros mit zwei, drei oder mehr Mitarbeitern ist es sinnvoll, die Arbeitnehmer selbst darüber entscheiden zu lassen, ob das Radio laufen soll oder nicht. Hier sind das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter gegenüber dem Betrieb und Rücksichtnahme den Kollegen gegenüber gefragt.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Arbeitsplatz, Fußballweltmeisterschaft, Radio hören, Radio hören am Arbeitsplatz, Radio am Arbeitsplatz, Liveübertragung, Mitbestimmung, Verbot, Betriebsrat
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Kommentare

Radio am Arbeitsplatz

Heidrun Litzke (nicht überprüft) am 8 August, 2018 - 20:33

Kollegial wäre es m.E., wenn auf den Kollegen Rücksicht genommen wird, den es stresst.
Das Radio ist besonders an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr oder Betreuungsauftrag wohl kein überlebenswichtige Arbeitsinstrument, mit dem bessere Arbeitsleistung vollbringen kann. Doch auf den ,den es stresst wirkt es leistungsmindernd über stundenlange Einwirkung.
Das gebe ich mal zu bedenken.
Es ist unsozial auf ein Recht zu pochen, wenn auch nur ein einziger darunter leidet, besonders wenn die Lautstärke unangemessen ist.
Was würden Sie sagen, wenn sie in einer Sprechstunde sind und der Arzt hört statt Ihnen der Musik zu?
Freundliche Grüsse.

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Wer schützt den nicht hören wollenden?

Gast Kommentar (nicht überprüft) am 9 Februar, 2018 - 10:59

Der Komentar des Kollegen, der im Großraumbüro von Radios belästigt wird und damit klarkommen soll zeigt, dass hier eindeutig ein Führngsproblem vorliegt. Wenn sich auch nur einer gestört fühlt vom Dudelfunk, dann hat das Radio aus zu bleiben. Hier sollte der Chef mal Flagge zeigen. Vielleicht hilft auch mal eine Schallschutzwand, oder Zeiten, wo die Radios nicht laufen sollten. Gesunder Menschenverstand zählt. Ansonsten sprechen Sie Ihre Arbeitssicherheit an! Stichwort Psychiche Gefährdung am Arbeitsplatz.
Von Kollegialität scheint es in jenem Großraumbüro auch nicht weit her zu sein.

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.. und ganz genauso geht es

Gast Kommentar (nicht überprüft) am 1 Dezember, 2014 - 11:23

.. und ganz genauso geht es mir tagtäglich. Sitze mit 11 anderen Leuten im Büro und aus 2 Ecken dudeln 2 Radios mit Beiträgen, Werbung, mainstreammusik die doofer nicht sein kann.
Kollegengespräche bringen nicht, da diese der Ansicht sind, ihr Radiohören wäre deren persönliches Grundrecht. Hab mir auch schon ziemliche Bissigkeiten anhören können, was bis zur dezenten Ausgrenzung reicht.

Als Radioverneinender ist man heutzutage ein Mensch zweiter Klasse.

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Arbeitsbundesgerichtshof, schafft ein Nichthörerschutzgesetz!

Gast Kommentar (nicht überprüft) am 6 Februar, 2012 - 16:36

Sehr dankbar bin ich, dass es jetzt schon seit einer Weile ein Nichtraucherschutzgesetz gibt, welches das Rauchen in öffentlichen Räumen und am Arbeitsplatz untersagt! Jetzt fehlt nur noch ein Nichtradiohörerschutzgesetz! Es hat immer mehr um sich gegriffen, wo schon überall ein Radio dudeln darf: Am Arbeitsplatz, in Gaststätten und in Geschäften. Zum Glück noch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bus und Bahn! Es als Persönlichkeitsrecht zu bezeichnen, am Arbeitsplatz Radio und Musik hören zu können, finde ich eine schlimme Entscheidung; denn Radio- und Musikhören ist Privatsache und sollte es auch vor dem Gesetzgeber so sein, weil jeder Mensch einen anderen Geschmack hat und es einfach eine Zumutung ist, wenn Minderheiten den Musikgeschmack der Mehrheiten ertragen müssen und dadurch nervlich angegriffen werden!

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Radio Hören

Gast Kommentar (nicht überprüft) am 23 Juni, 2011 - 10:42

Wir, das sind hunderte, tausende, Wachleute die Tag, täglich Dienst an Objekten machen und das in der Regel allein besonders an den Wochenenden, Feiertagen, Weihnachten usw.
Wir sind froh wenn wir Radio hören dürfen, nicht nur wegen der Musik, sondern auch wegen der Information durch die Nachrichten.

Durch diese ständigen neu erfunden Verbote, nimmt man uns ja jegliche Kommunikationsgrundlage. Wir dürfen keinen Laptop am Arbeitsplatz haben(der Manager gleich wohl aber darf) wir dürfen während der Dienstzeit nicht mit unseren eigenen Handy telefonieren((Wachleute scheinen keine Familien zu besitzen oder mal das Bedürfnis mit einem Menschen Reden zu wollen) wir sollen auf TV und Radio verzichten aber 12 Stunden am Stück Dienst schieben. Mal ehrlich, sind wir Menschen zweiter Klasse? Gewisse Gebote meinetwegen auch Verbote sind schon Sinnvoll aber dass man gänzlich die Zukunft vom Arbeitsplatz fernhalten möchte finde ich schon lächerlich und Diskriminierend. Es ist schon schlimm genug, dass wir noch keine 10€ im Monat brutto verdienen und deshalb soviel Stunden machen müssen unsere Familien uns nicht sehen. Dann lasst uns wenigstens die Möglichkeit etwas Musik zu hören, Informationen aus der Welt zu bekommen und ev. die fröhliche Mitteilung dass unser Baby seinen ersten Zahn bekommen hat, zu sehen bekommen wir sie ja eh erst wieder wenn sie zur Schule gehen.

Ein freundlicher Kommentar zur Sache von einem Wachmann, einem von vielen Wachfrauen und Wachännern.

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ganz klassisch

Gast Kommentar (nicht überprüft) am 23 November, 2010 - 13:44

Wie wäre es denn mit Kopfhörern für die Mitarbeiter, die gerne Radio hören? Ein ganz klassischer Ansatz...

  • Antworten

Vorschlag: organisatorische Lösung

qualifee (nicht überprüft) am 21 November, 2010 - 18:43

Könnte man Ihr Problem nicht organisatorisch lösen? Entweder durch eine andere Verteilung der Mitarbeiter über die zur Verfügung stehenden Räume oder, falls dies nicht möglich ist, über ein "Gentlemen Agreement" zwischen allen Mitarbeitern im Raum, dass es festgelegte Radio-Zeiten gibt. Diese könnten sich nach dem Produktiv-Rhytmus des einen Mitarbeiters richten unter eventueller Berücksichtung der Lieblingssendungen der anderen Mitarbeiter.
Viel Erfolg!

  • Antworten

Radio hören

Gast Kommentar (nicht überprüft) am 21 November, 2010 - 13:27

Was jetzt wenn sich nur ein Mitarbeiter vom Radio hören KONSTANT gestört fühlt dies nachweislich seine Arbeit negativ beeinträchtigt aber dieser eine mit anderen in einem Raum arbeitet und diese anderen aber gerne Radio hören und behaupten davon nicht negativ beeinträchtigt zu werden?

  • Antworten
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