Fußball-WM 2018 – Sommermärchen oder Albtraum für Arbeitnehmer?
Vom 14.06. bis 15.07.2018 findet die 21. Fußball-Weltmeisterschaft in Russland statt. Hunderte Millionen von Menschen weltweit werden gebannt vor Videoleinwänden, TV-Geräten und Radios sitzen, um die 64 Spiele live zu verfolgen. Da kommt es leicht zu Interessenskonflikten zwischen fußballbegeisterten Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Wie lassen sich diese Konflikte optimal lösen? Welche Rechte haben Sie als Arbeitgeber? Lesen Sie hierzu unseren Beitrag Die Fußball-Weltmeisterschaft im Lichte des Arbeitsrechts. Er beschäftigt sich in Form eines Rundumschlags mit den wichtigsten Fragen rund um das Thema Fußball-WM und Arbeitsrecht.
Im Kommunikationszeitalter gibt es unzählige Möglichkeiten, ein Fußball-Spiel live am Arbeitsplatz zu verfolgen. Ob über TV, Radio, Internet, Handy oder Mini-TV – die moderne Telekommunikation macht´s möglich, bedeutende Live-Events immer und überall konsumieren zu können. Im Zuge der anstehenden Fußball-WM drängt sich vor diesem Hintergrund die Frage auf, ob Arbeitgeber berechtigt sind, jegliche Form der Liveübertragung am Arbeitsplatz zu verbieten. Die Antwort auf diese Frage erhalten Sie in unserem Artikel Fußball-WM: Liveübertragung nur mit Okay des Arbeitgebers.
Findige Mitarbeiter haben sich bereits schlau gemacht, welche Internetseiten sogenannte Livestreams anbieten, um die Spiele live am PC verfolgen zu können. Diese Form der Liveübertragung kann jedoch böse Konsequenzen für den Arbeitnehmer haben. Erfahren Sie anhand unserer Checkliste Kündigungsgrund Internetnutzung, in welchen Fällen eine Kündigung wegen privater Nutzung des Internets am Arbeitsplatz in Betracht kommt.
Immer wenn eine Fußball-Weltmeisterschaft oder Olympische Spiele stattfinden, erlebt das Radio eine Renaissance. Da es in den wenigsten Betrieben TV-Geräte in den Büros und Werkhallen gibt, bedienen sich die Arbeitnehmer der Hilfe von Radiogeräten, um die WM-Spiele live am Arbeitsplatz verfolgen zu können. Ob diese Form des Liveerlebnisses während der Arbeitszeit erlaubt ist, erfahren Sie in unserem Beitrag Kein Radio-Verbot ohne Betriebsrat.
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