Finanzen, Rente und Versicherungen 2012 – Bei diesen Änderungen geht es um Ihr Geld
Gesetzliche Änderungen reichen von Anlageberatung bis zur Lebensversicherung
Zum Jahresbeginn 2012 sind viele Neuregelungen im Themenbereich Finanzen, Rente und Versicherung in Kraft getreten, darunter Änderungen beim Pfändungsschutzkonto, bei der Kontrolle von Finanz- und Anlageberatern und bezüglich des Garantiezinses bei Lebensversicherungen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Veränderungen kurz und knapp zusammengefasst.
Pfändungsschutzkonto schützt vor Kontopfändung
Verbraucher, deren Bankkonto gepfändet wird oder denen eine Pfändung droht, sollten ihr Girokonto seit dem 01.01.2012 in ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) umwandeln lassen. Sozialleistungen können so bei einer laufenden Pfändung nicht mehr innerhalb von zwei Wochen nach Eingang abgehoben werden. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein bestehendes Girokonto als P-Konto geführt wird. Das kontoführende Kreditinstitut macht dann diesbezüglich einen entsprechenden Vermerk, die Kontodaten bleiben gleich. Beim P-Konto muss die Bank jeden Kalendermonat automatisch mindestens einen pfändungsfreien Grundbetrag von derzeit 1028,89 € schützen, der Betrag kann aber auch aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflichten erhöht werden. Der Pfändungsschutz kann auch für bereits gepfändete Konten erreicht werden.
Tipp
Die Umwandlung in ein P-Konto sollte sich der Verbraucher von der Bank schriftlich bestätigen lassen.
Jeder Verbraucher kann nur ein P-Konto als Einzelkonto führen, Gemeinschaftskonten sind generell nicht zulässig. Mit dem P-Konto können nach Ansicht der Verbraucherzentralen auch überschuldete Verbraucher weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilhaben, ohne in eine weitere Verschuldung zu geraten.
Qualität von Anlageberatern wird künftig kontrolliert
Der Gesetzgeber hat jetzt festgelegt, dass Banken und Sparkassen ab 01.11.2012 sachkundige und zuverlässige Anlageberater einsetzen müssen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss dies künftig kontrollieren, sie kann diesbezügliche Verstöße bis hin zu Beschäftigungsverboten sanktionieren. Dementsprechend werden alle Mitarbeiter dieser Branche in einer Datenbank der BaFin registriert.
Offene Immobilienfonds werden stärker reglementiert
Das Investmentgesetz (InvG) ordnet für Offene Immobilienfonds in § 80 c neue Vorgaben bezüglich Mindesthaltefristen, Rücknahmetermine und Kündigungsfristen an. Alle Fonds, die bereits am 08.04. 2011 existierten, können die geänderten Bestimmungen im nächsten Jahr freiwillig anwenden. Erst 2013 sind sie dazu zwingend verpflichtet. Fonds, die nach diesem Datum gegründet wurden, müssen die novellierten Regeln schon 2012 anwenden.
Schnellere Überweisungen am Automaten und übers Internet
Seit Jahresbeginn 2012 müssen Geldinstitute papierlose Überweisungen innerhalb eines Tages ausführen – nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb Europas (Staaten der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums). Zwar gilt diese Regelung (nach § 675 s BGB) schon seit dem 31.10. 2009, Banken und Sparkassen konnten jedoch während einer Schonfrist mit dem Kunden maximal drei Tage für die Ausführung vereinbaren. Diese Übergangsphase endet am 31. Dezember 2011. Lediglich für Papierüberweisungen sind zwei Geschäftstage erlaubt.
Aufpassen
Wegen der kurzen Fristen können Kunden Überweisungen nicht mehr ohne weiteres widerrufen, bspw. wegen eines Zahlendrehers oder falscher Kontoangaben. Das geht nur noch, wenn mit der Bank oder Sparkasse eine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Lebensversicherer reduzieren Garantiezins
Die Lebensversicherer haben ab Jahresanfang den Rechnungszins (Garantiezins) von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent reduziert. Für bestehende Verträge gilt weiterhin der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige Zins. Beim Rechnungszins handelt es sich um jenen Zins, den die Versicherungen auf den Sparanteil zahlen. Seit 2005 werden neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen zum Auszahlungszeitpunkt voll besteuert. Dazu werden von der Auszahlungssumme die eingezahlten Beiträge abgezogen. Die Differenz unterliegt der Einkommensteuer. Wird der Vertrag ab dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig, wird aber nur die Hälfte der Erträge einkommensteuerpflichtig. Für Verträge, die ab dem 1. Januar abgeschlossen werden, gilt dies nur noch, wenn der Vertrag ab dem 62. Geburtstag des Versicherungsnehmers fällig wird. Die neue Altersgrenze gilt auch für Einmalauszahlungen privater Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht.
Geschlechtsneutrale (Unisex-)Tarife für Männer und Frauen
Ab 21.12.2012 müssen Versicherer so genannte Unisex-Tarife anbieten, also für Frau und Mann gleich teure Policen. „Schuld“ daran ist der Europäische Gerichtshof (EuGH), der nach Geschlecht differenzierte Tarife untersagt hat. Bislang betrachten Versicherer Frauen und Männer in den verschiedenen Sparten als Risikofaktoren. Weil sie statistisch länger leben, zahlen Frauen für manche Versicherungen meist mehr – etwa in der Kranken- und privaten Renten- und Krankenversicherung. Dafür sind die Prämien für Männer in der Lebens- und in der Kfz-Versicherung höher.
Rente mit 67
Die Rentenbeitragssätze sind ab 01.01.2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent abgesenkt worden. Zum Jahreswechsel beginnt auch die Rente mit 67, die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden dementsprechend stufenweise erhöht. Wer 1947 und später geboren wurde, für den steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Für die nach 1958 Geborenen steigt die Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahrgang, so dass die 1964 und später Geborenen erst ab 67 Jahren die Regelaltersrente ohne Abschlag erhalten können. Nur für die Geburtsjahrgänge vor 1947 bleibt es beim bisherigen Renteneintrittsalter von 65.
Auszahlung bei der Riester-Rente und Rürup-Rente erst mit 62
Die Rente mit 67 wirkt sich auch auf Riester- und Rürup-Rente aus. Für alle ab 2012 abgeschlossenen Riester-Verträge darf die erste Rentenzahlung nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr erfolgen – ansonsten gehen staatliche Förderung und mögliche Steuervorteile verloren. Dies gilt auch für die Altersvorsorge über Wohn-Riester. Ab 2012 müssen alle Riester-Sparer immer einen Eigenbetrag von mindestens 60 Euro jährlich einzahlen. Das betrifft vor allem Ehepartner von Erwerbstätigen. Sie konnten bislang ohne eigene Sparleistung die vollen Zulagen erhalten, wenn ihr Partner ebenfalls eine Riester-Rente abgeschlossen hat.
Höhere Sonderausgaben bei der Rürup-Rente möglich
Rürup-Sparer können 2012 einen höheren Betrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, dieser beträgt 74 Prozent. Wer als Single den maximal geförderten Beitrag von 20.000 Euro einzahlt, kann 14.800 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Für Verheiratete wird der Betrag verdoppelt.
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