Energieverbrauch und Umweltschutz – Wichtige Änderungen für Verbraucher in 2012
Energieverbrauch senken, Umwelt schützen
Das Jahr 2012 bringt etliche Änderungen für Verbraucher im Bereich Energieverbrauch und Umweltschutz mit sich. Neuregelungen gibt es beim Anbieterwechsel von Strom- und Gaslieferanten, im Bereich der Energielabel, bei der Vergütung von Solarstrom, dem Verbot der 40-Watt Glühbirne und der Ausweitung von Umweltzonen in Städten und Regionen.
Leichterer Anbieterwechsel und neue Informationspflichten für Strom- und Gaslieferanten
Strom- und Gaskunden sollen in Zukunft schneller den Anbieter wechseln können – das schreibt das bereits im August 2011 novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Umgesetzt wird die Änderung allerdings erst ab 01.04.2012. Bereits ab Anfang Februar sind Stromanbieter nach dem geänderten EnWG zudem verpflichtet, Kunden in Rechnungen und Verträgen umfassender zu informieren. Dazu gehören bspw. Hinweise zu Kündigungsterminen und –fristen. Wie viel Energie in den Haushalt fließt, muss eine Grafik aufschlüsseln. Die Rechnung muss künftig spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder sechs Wochen nach Beendigung eines Vertrages dem Verbraucher übermittelt werden. Außerdem müssen die Anbieter die Kunden auf ihr Recht hinweisen, ein Schlichtungsverfahren zur Streitbeilegung beantragen zu können. An die Schlichtungsstelle kann sich allerdings nur derjenige wenden, der sich zuvor beim Anbieter beschwert hat und keine Einigung erzielen konnte.
Neues Energieeffizienzlabel für Haushaltsgeräte
Bereits seit mehreren Jahren müssen Hersteller einige Elektrogeräte mit einem Effizienzlabel kennzeichnen. 2010 hat die EU das Label reformiert; bis spätestens 20.12.2012 wird die neue Kennzeichnung für sämtliche einbezogenen Gerätegruppen verpflichtend. Nach wie vor gibt es sieben mit Buchstaben bezeichnete Effizienzklassen, die ebenso wie bisher in farbigen Balken von rot (hoher Energieverbrauch) bis grün (niedriger Energieverbrauch) dargestellt werden. Neu ist die Kategorie A+++, als effizienteste Klasse, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränken wirksam wird. Auch Fernseher müssen jetzt mit einem Label versehen werden; dies reicht allerdings vorerst nur bis zur Klasse A.
Solarstrom wird ab Januar 2012 geringer vergütet
Die Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien wird vom Staat gefördert. Für Solarstrom wird allerdings ab Januar 2012 künftig weniger Geld gezahlt. Dies bedeutet: Wer ab Januar eine typische Anlage mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt auf dem Hausdach installiert, dem zahlt der Netzbetreiber nur noch 24,43 Cent (2011: 28,74 Cent) pro Kilowattstunde. Da es durch zu viel eingespeisten Strom zu einer Überlastung des Netzes kommen kann, müssen Photovoltaikanlagen mit mehr als 30 Kilowatt installierter Leistung künftig vom Stromnetzbetreiber entweder von außen regelbar sein oder es muss eine sogenannte Wirkleistungsbegrenzung auf 70 Prozent erfolgen.
40-Watt-Glühbirne wird ausgemustert und Cadmium verboten
Ab 01.09.2012 dürfen Hersteller diese Lampen nicht mehr produzieren, ältere Bestände allerdings weiterhin verkaufen. Bis 2016 sollen nicht nur alle herkömmlichen Glühlampen, sondern auch ineffiziente Halogenlampen durch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B ersetzt werden. Das giftige und krebserregende Schwermetall Cadmium (Cd) hat die EU bereits seit 10. Dezember 2011 aus Modeschmuck und PVC sowie aus Legierungen zum Löten verbannt. Erlaubt ist es allerdings, PVC-Abfall mit niedrigem Cadmium-Gehalt für eine Reihe von Bauprodukten wiederzuverwenden. Diese Erzeugnisse müssen entsprechend gekennzeichnet werden.
Label auf Autoreifen geben Auskunft über den Spritverbrauch
Hersteller müssen ab November 2012 besser über den Einfluss von Reifen auf den Treibstoffverbrauch informieren. Dazu erhalten alle Reifen, die nach dem 30.06.2012 produziert werden, ein Label mit einer Skala vom grünen "A" für die beste bis zum roten "G" für die schlechteste Energieeffizienz. Außerdem muss darüber informiert werden, wie der Reifen auf der Straße haftet und mit wie viel Lärm er rollt (gemessen in Dezibel). Die Neuerungen gelten auch für Leichttransporter und Lkw-Reifen.
Umweltzonen werden ausgeweitet
Viele Städte richten im nächsten Jahr neue Umweltzonen ein oder verschärfen die Regeln für bestehende Zonen. In etlichen Städten müssen Autos mit gelber oder roter Feinstaubplakette künftig draußen bleiben. In einigen Regionen wie dem Ruhrgebiet werden mehrere einzelne Umweltzonen zu einer Gesamtzone zusammengefasst.
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