Licht und Schatten – Änderungen bei Gesundheit und Pflege in 2012
Pflegesätze und Zahnarztkosten steigen
2012 haben sich diverse Änderungen bei den Vorgaben für Gesundheit und Pflege ergeben. Zum einen ist die Familienpflegezeit eingeführt worden, zum anderen sind die Pflegesätze geringfügig erhöht worden. Wie jedes Jahr wurde auch die Beitragsbemessungsgrenze bezüglich der Krankenversicherung angehoben. Für Patienten – wenn auch nicht für die Zahnärzte – dürfte die Anhebung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) negativ zu Buche schlagen. Auch Vermieter von Mehrfamilienhäusern bekommen neue Auflagen – sie müssen unter bestimmten Umständen ihre Warmwasseranlagen jährlich auf den Befall mit Legionellen kontrollieren.
Familienpflegezeit ist jetzt möglich
Seit 01.01.2012 gilt die neue Familienpflegezeit. Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, können damit ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche herabsetzen, ohne zu große Abstriche beim Gehalt machen zu müssen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 % reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 % des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 % des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Aufpassen
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Familienpflegezeit zu gewähren. Es handelt sich nämlich hier um eine freiwillige Leistung, die auch abgelehnt werden kann.
Mehr Geld für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige erhalten ab 01.01.2012 mehr Geld. U. a. wurden die Pflegesätze für die Versorgung durch ambulante Pflegedienste angehoben:
Pflegestufe |
Pflegesatz ambulant (alt) |
Pflegesatz ambulant (neu) |
I |
440 € |
450 € |
II |
1.040 € |
1.100 € |
III |
1.510 € |
1.550 € |
Das Pflegegeld in Pflegestufe I und II erhöht sich um jeweils 10 € auf 235 € zw. 440 € monatlich. In Pflegestufe III werden jetzt 700 € gezahlt.
Tipp
Bezüglich der Leistungen in der Tages- und Nachtpflege sowie bei Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steigt der Satz um 40 € auf insgesamt 1.550 € monatlich.
Die Leistungen in der stationären bzw. teilstationären Pflege für Pflegebedürftige der Stufe III wurden ebenfalls auf 1.550 € angehoben. Die Leistungen für Härtefälle (sogenannte Pflegestufe 3 +) sind auf 1.918 € gestiegen.
Beitragsbemessungs- und Jahresarbeitsentgeltgrenze für gesetzliche Krankenversicherung steigt
Seit 01.01.2012 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Diese wurden durch das Kabinett in der Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen 2012 beschlossen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 44.550 € in 2011 auf 45.900 €. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2012 auf 50.850,00 € - bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Insolvenz einer gesetzlichen Krankenkasse
Laut Versorgungsstrukturgesetz (Inkrafttreten am 01.01.2012) müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Kunden acht Wochen vor einer Schließung über eine drohende Insolvenz informieren und beim Krankenkassenwechsel unterstützen. So gibt es das Gesetz vor. Dem entsprechenden Informationsschreiben muss eine Krankenkassenliste beigefügt werden, aus der der Versicherte seine Nachfolgekasse frei wählen kann. Diese sind grundsätzlich verpflichtet, das neue Mitglied aufzunehmen. Eine Ablehnung wegen Krankheit, Alter oder geringem Verdienst ist unzulässig.
Tipp
Medizinische Heilbehandlungen oder Hilfsmittel, die von der bisherigen Krankenkasse bereits bewilligt wurden, werden auch von der Nachfolgekasse übernommen!
Zahnarztbesuch wird wesentlich kostspieliger
Ab 01.01.2012. ist die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten – zahnärztliche Behandlungen mittels Kronen, Brücken und Prothesen werden nicht nur für gesetzlich Versicherte deutlich teurer. Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung, die nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet wird. Behandlungen für Privatversicherte werden generell teurer – hier darf der Zahnarzt alles nach der neuen Gebührenordnung abrechnen.
Vermieter müssen Warmwasseranlagen auf Legionellenbefall überprüfen
Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen seit November 2011 jährlich kontrollieren, ob ihre Warmwasseranlagen frei von Legionellen sind. Legionellen sind Bakterien, die beim Einatmen u. a. zu Lungenentzündungen führe. Die Trinkwasserverordnung (TVO) wurde diesbezüglich novelliert. Die Prüfpflicht gilt für Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Wassererwärmung oder von Häusern, bei denen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle durch Leitungen verbunden sind, die mehr als drei Liter fassen. Die TVO enthält auch neue Grenzwerte für Uran und Cadmium – bei Uran beträgt die Grenze jetzt 0,01 Milligramm, bei Cadmium 0,003 Milligramm pro Liter.
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