Ab einer bestimmten Betriebsgröße kann nach § 38 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine bestimmte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern bei voller Lohnfortzahlung völlig von der Arbeitspflicht befreit werden.
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Ab einer bestimmten Betriebsgröße steht nach § 38 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einer bestimmte Mindestanzahl von Betriebsratsmitgliedern die Befreiung von der Arbeitspflicht zu. Diese Übersicht zeigt Ihnen in 8 Schritten, welche Maßnahmen Sie...
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Der Arbeitgeber muss bei der Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitgliedes dessen Wünsche zur zeitlichen Lage nicht berücksichtigen, weil die Freistellung kein Zusatzurlaub ist
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Staatsdiener zählen bei der Berechnung der Betriebsgröße mit und haben nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) deshalb entscheidenden Einfluss auf die Frage, wie viele Freistellungen der Betriebsrat vom Arbeitgeber fordern kann (7 ABR 65/...
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Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stellt sicher, dass Betriebsratsmitglieder notwendige Betriebsratsaufgaben auch während der Arbeitszeit erledigen können. Welche Aufgaben das u. a. sind, erfahren Sie durch einen Blick in unsere Checkliste.
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