Neues Insolvenzrecht will Existenzgründern und Verbrauchern Neuanfang nach Insolvenz erleichtern
Insolvente Schuldner können Wohlverhaltensperiode halbieren
Überschuldete Existenzgründer und Verbraucher sollen durch ein reformiertes Insolvenzrecht schneller eine zweite Chance erhalten. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem auch die Rechte der Gläubiger gestärkt werden. Kern des Gesetzesentwurfes ist es, die Dauer des so genannten Restschuldbefreiungsverfahrens zu halbieren: Wenn der Schuldner mindestens 25 % der offenen Forderungen tilgt und die Verfahrenskosten bezahlt, verringert sich die Dauer der so genannten Wohlverhaltensperiode von sechs auf drei Jahre. Dadurch erhalten insbesondere insolvente Existenzgründer und Verbraucher schneller als bisher eine zweite Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang, wenn sie einen Teil ihrer Schulden begleichen. Denn gescheiterte Unternehmer und Personen, die aufgrund alltäglicher Risiken – wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit – in die Überschuldung geraten, benötigen vielfach keine jahrelange Bewährung. Vielmehr brauchen sie die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Dabei muss gewährleistet sein, dass die verfassungsrechtlichen Eigentumsrechte der Gläubiger gewahrt bleiben.
Schuldner und Gläubiger sollen gleichermaßen vom Gesetzentwurf profitieren
Mit den neuen Regelungen sollen Anreize für den Schuldner geschaffen werden, sich in besonderem Maße um eine Befriedigung der gegen ihn bestehenden Forderungen zu bemühen. Er wird aktiv in das Insolvenzverfahren eingebunden. Von diesem Anreiz-System können sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren. Gleichzeitig bekommen die Beteiligten eine größere Planungssicherheit. Auch die Gläubigerrechte sollen durch die Neuregelungen weiter gestärkt werden. Neben verschiedenen verfahrensrechtlichen Vereinfachungen sollen durch das Gesetz außerdem Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften im Falle ihrer Insolvenz ähnlich wie Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden.
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