Sanieren statt Zerschlagen - Bundesregierung beschließt Reform des Insolvenzrechts
Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz beschlossen, dass die Überlebensmöglichkeiten für sanierungsfähige Unternehmen, die sich in einer Krise befinden, künftig erleichtern soll. Der Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) fasst mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht zusammen. Vor allem soll die Fortführung der betroffenen Unternehmen erleichtert werden – auch zugunsten gefährdeter Arbeitsplätze. So sollen das Insolvenzplanverfahren gestärkt und Blockademöglichkeiten Einzelner beseitigt werden. Die Bundesregierung zieht damit nach eigenen Angaben die Lehren aus der Wirtschafts- und Finanzkrise der vergangenen Jahre. Mit der vorgelegten Reform des Insolvenzrechts wird der Zugang zur Eigenverwaltung erleichtert. Das bedeutet, der Unternehmer behält auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Damit können die Erfahrungen und Kenntnisse der bisherigen Geschäftsleitung bestmöglich genutzt werden. Ferner sollen die Gläubiger den Ablauf des Insolvenzverfahrens stärker als bislang mitbestimmen - insbesondere sollen sie in die Auswahl des Insolvenzverwalters einbezogen werden.
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