Ab heute gilt das neue Patentrecht
Aktuell ist das Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken verbessern und das Rechtsmittelsystem straffen. Kernstück des Gesetzes ist die Beschleunigung des sog. Nichtigkeitsverfahrens. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde. In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht die Parteien nunmehr ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden. Durch eine Fristsetzung werden Gegner und Gericht vor überraschendem neuen Vortrag geschützt, der bisher in vielen Fällen erst in der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde. Ab heute muss sich die Berufung nur noch darauf konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen.
Auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen (ca. 80 Prozent aller Erfindungen) wird vereinfacht. Bisher mussten Arbeitgeber und angestellter Erfinder mehrere Erklärungen mit unterschiedlichen Fristen austauschen. Nunmehr gilt eine sog. Inanspruchnahmefiktion: Danach gehen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt. In der Sache bleibt es aber beim Interessenausgleich. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers, der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch.
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