EuGH: Verbraucher können künftig Gewinnzusagen auch im Heimatstaat einklagen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Gewinnzusagen gestärkt. Verspricht ein Unternehmen innerhalb der Europäischen Union einem Verbraucher in einem anderen EU-Staat eine Gewinnauszahlung, kann dieser den Gewinn nicht nur im Heimatstaat des Absenders, sondern auch an seinem eigenen Wohnsitzstaat einklagen. Einzige Voraussetzung ist dabei, dass die Gewinnzusage nicht von weiteren Bedingungen abhängig gemacht wurde. Eine zusätzliche Waren- oder Dienstleistungsbestellung seitens des Verbrauchers ist dazu nicht erforderlich. Möglich wird diese Rechtsfolge durch die Anwendbarkeit der unmittbar geltenden einschlägigen Verordnung EuGVO (EuGH, Urteil vom 14.05.2009 Az.: C-180/06).
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