Nachzahlungswelle bei Zeitarbeitsunternehmen befürchtet
Das Arbeitsgericht Berlin hat auf Antrag von ver.di und des Landes Berlin aktuell festgestellt (Az.: 35 BV 17008/08), dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig im Sinne des Gesetzes ist. Wird die Entscheidung rechtskräftig, könnten laut ver.di 40 Prozent der bundesweit 700.000 Zeitarbeit-Beschäftigten rückwirkend mehr Lohn verlangen – ebenso die Sozialversicherungsträger. Laut Arbeitsgericht fehle es der CGZP beim Abschluß von Tarifverträgen an der erforderlichen sozialen Mächtigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Beschwerde zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen.
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