Mit 60 zu alt zum Fliegen? – EuGH soll entscheiden
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bezüglich der Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren ersucht. Drei Piloten hatten gegen eine tarifvertragliche Bestimmung geklagt, nach der ihre Arbeitsverhältnisse mit Ablauf des Monats enden sollten, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden. Sie waren der Auffassung, die Tarifnorm sei unwirksam, weil sie eine unzulässige Diskriminierung wegen Alters darstelle. Das BAG sah sich an einer abschließenden Entscheidung gehindert. Bisher hatte das Gericht die tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten für wirksam erachtet. Nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und nach der Rechtsprechung des EuGH zu dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen Alters hängt es jedoch von der Auslegung von Gemeinschaftsrecht durch den EuGH ab, ob die bisherige Rechtsprechung des BAG aufrechterhalten werden kann (BAG, Beschluss vom 17.06.2009, Az.: 7 AZR 112/08 (A)).
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