Drogeriekette muss 8.000 € wegen Arbeitszeitänderungen ohne Betriebsrat zahlen
Das Berliner Landesarbeitsgericht (LAG) hat jetzt die Verhängung von 8.000 € Ordnungsgeld gegen eine Drogeriekette wegen mehrfachem Verstoß bei Arbeitszeitänderungen ohne Betriebsrat verhängt. Im vorausgegangenen Verfahren vor dem Arbeitsgericht hatten Betriebsrat und Arbeitgeber darüber gestritten, ob der Arbeitgeber in etlichen Fällen rechtswidrigerweise Überstunden angeordnet hatte, weil die geänderten Arbeitszeiten dem Betriebsrat nicht zur Zustimmung vorgelegt worden waren. Das Arbeitsgericht bestätigte dies und hatte daraufhin gegen die Drogeriekette eine Geldbuße von 10.000 € für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung verhängt. Obwohl die Filialleitung von den Auflagen durch den Verkaufsleiter informiert wurde, kam es daraufhin zu weiteren 11 Verstössen. Das LAG hielt für diesen Fall nicht die geforderten 110.000 €, aber immerhin noch 8.000 € für ausreichend und gerechtfertigt (LAG Berlin, Beschluß vom 14.05.2009 Az.: 15 Ta 466/09).
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