Muster: Klausel zur eingeschränkten Privatnutzung von Internet, Telefon und E-Mail
Dürfen Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsrechner auch für private Zwecke nutzen? Inwieweit darf Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeit am PC technisch überwachen? Soweit Ihr Arbeitgeber die private Nutzung des Computers und des Internets am Arbeitsplatz erlaubt, ist er nicht dazu berechtigt, seine Mitarbeiter diesbezüglich zu kontrollieren, anderenfalls würde er Ihre Privatsphäre verletzen.
Generell empfiehlt es sich, dass der Arbeitgeber von vornherein gemeinsam mit dem Betriebsrat bzw. der Belegschaft Regeln für die Internetnutzung aufstellt. In der betrieblichen Praxis vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig einen ergänzenden Passus im Arbeitsvertrag, der die private Nutzung des Internets und E-Mail-Verkehrs detailliert regelt. Eine Musterklausel haben wir für Sie vorbereitet.
Weitere Informationen erhalten Sie in dem Beitrag Privates Surfen am Arbeitsplatz: Chef darf Browserverlauf auswerten
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