Neue Entgeltbescheinigungsrichtlinie gilt ab 2010
Zweck der Entgeltbescheinigungsrichtlinie ist es, eine vergleichbare Lesbarkeit der Formulare durch den gleichen Aufbau und standardisierte Begriffe zu sichern. Davon verspricht sich das Bundesarbeitsministerium mittelfristig Entlastungen in den Arbeitsabläufen der Arbeitgeber bei der Neueinstellung von Beschäftigten und im Bereich des Bescheinigungswesens. In der vorgesehenen Richtlinie wird im Wesentlichen der Inhalt einer Entgeltbescheinigung festgelegt. Sie wird einerseits die Angaben zur Identifikation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Angaben, die für die Abrechnung im angegebenen Zeitraum relevant waren, bestimmen.
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Zum Jahresbeginn 2010 bedeutet dies jedoch für die Lohnbuchhaltung teilweise eine Umstellung. Denn durch die Entgeltbescheinigungsrichtlinie wird sich die ein oder andere Lohnabrechnung etwas verändern. Dies gilt vor allem bei pauschalversteuerten Lohnarten (bspw. Beschäftigten in der Gleitzone), bei denen die Pauschalsteuern vom Arbeitnehmer getragen werden. In diesen Fall vermindert sich das Gesamtbrutto des Arbeitnehmers. Der zweite Fall betrifft die Abrechnung von Beiträgen an das Versorgungswerk (bei Firmenzahlern).
Rechnen Sie Mitarbeiter ab, bei denen einer der beiden Sachverhalte zutrifft, ändert sich diesbezüglich vor allem die Darstellung auf der Abrechnung. Auf den Auszahlungsbetrag selbst haben die Änderungen keine Auswirkung.
Eine Bescheinigung reicht normalerweise
Einem Arbeitnehmer müssen Sie eine Bescheinigung im Grunde nur dann erneut automatisch ausstellen, wenn sich gegenüber dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum eine Änderung ergeben hat. Benötigt der Arbeitnehmer allerdings eine Entgeltbescheinigung zur Vorlage gegenüber einem Dritten, der nicht Leistungsträger nach §12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist, kann er verlangen, dass die Angaben zur Kirchensteuer oder bezüglich der sonstigen Sozialversicherungsabzüge geschwärzt werden.
Hier der genaue Wortlaut der neuen Entgeltbescheinigungsrichtlinie
Weitere wichtige Informationen finden Sie in unserem Beitrag Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 2010 – Entscheidende Neuregelungen für die Personalarbeit.
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