Steuertipps 2013: Clever Steuern sparen (Teil 2)
5 weitere Steuertipps für Ihre Einkommenerklärung 2013
Im ersten Teil dieses Zweiteilers zum cleveren Steuer sparen 2013 finden Sie Steuertipps zu den Themen Steuerklasse bei Ehepartnern, Kindergeld über 18, der Ausschlöpfung Ihrer Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen inklusive Gesundheitskosten.
In diesem zweiten Teil geben wir Ihnen Tipps zu den Themen Handwerkerrechnung, haushaltsnahe Dienstleistung, Altersvorsorge, Ehrenamt und Kapitalanlage.
Steuertipp 6: Mit Handwerkerkosten 20 % Steuern sparen
Auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. 20% Ihrer Aufwendungen, jedoch maximal 1.200 €, werden vom Finanzamt angerechnet. Dies entspricht realen Kosten von 6.000 €.
Anhand unserer Checkliste Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen können Sie prüfen, ob Sie Ihre Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich absetzen können.
Tipp:
Planen Sie eine größere Renovierung, sollten Sie sorgsam rechnen und die Kosten ggf. auf dieses und das kommende Jahr verteilen, um den Steuervorteil effektiv zu nutzen.
Wichtiger Hinweis:
Bar bezahlte Handwerkerleistungen können Sie nicht steuermindernd geltend machen. Auch dann nicht, wenn Sie eine Quittung erhalten haben.
Steuertipp 7: 20 % für Haushaltsnahe Dienstleistungen
Mit Gartenarbeiten oder Fensterputzen Steuern sparen: auch haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bis zu einer Höhe von 20.000 € steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erstattet 20 % Ihrer Aufwendungen, also maximal 4.000 €.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne des § 35a Absatz 2 Satz 1 EStG gehören nur Tätigkeiten, die
- nicht zu den handwerklichen Leistungen nach § 35a Absatz 3 EStG gehören,
- gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und
- für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird.
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben vom 15.02.2010 – ab Seite 21
Tipp:
Möchten Sie also noch den Jahresputz erledigen lassen oder Ihre Außenanlage herrichten, sollten Sie noch in diesem Jahr den Auftrag dazu erteilen.
Steuertipp 8: Staatliche Förderungen bei der Altersvorsorge sichern
Auf für einen Riester-oder Rürup-Rentenvertrag, der erst im Dezember abgeschlossen wird, gilt die volle staatliche Förderung für 2013.
Bei der Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrags können Sie Beiträge bis 2.100 € im Jahr geltend machen. Rürup-Sparer können 2013 von ihren Beiträgen bis zu 20.000 € Sonderausgaben in Höhe von 76 % absetzen.
Ob derartige Produkte allerdings generell empfehlenswert sind, kommt auf den individuellen Einzelfall und die jeweiligen Produkte der Anbieter an – hier gibt es unterschiedliche Auffassungen von Verbraucherschützern und Steuerexperten.
Steuertipp 9: Ehrenamtliche Tätigkeit: Freibetrag sichern
Seit 2013 wird das soziale Engagement in Vereinen oder Bildungswerken steuerlich höher gefördert. Sind Sie als Ausbilder, Erzieher oder Betreuer nebenberuflich aktiv, können Sie in vielen Fällen von der Übungsleiterpauschale mit einem Freibetrag von 2.400 € profitieren.
Doch auch wenn Sie nicht Übungsleiter sind, wird Ihr ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen, kulturellen oder sozialen Einrichtungen steuerlich unterstützt. Für Ihre freiwillige Mitarbeit dürfen Sie seit 2013 eine Aufwandspauschale, die sogenannte Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 € jährlich annehmen.
Steuertipp 10: Überprüfen Sie Ihre ELStAM-Daten
Zum 1. Januar 2013 ist die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt worden. Seitdem melden Arbeitgeber, Ämter, Banken und Versicherungen die Steuerdaten elektronisch dem Finanzamt.
Stellen Sie sicher, dass alle Angaben zur Berechnung Ihrer Lohnsteuer korrekt erfasst sind und überprüfen Sie Ihre Daten im Elster-Online-Portal. Aus Datenschutzgründen ist dazu eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.
Sollten die zum Abzug der Lohnsteuer gespeicherten Daten nicht richtig sein, so müssen Sie einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereichen.
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn die Steuerberaterkosten in 2013 durch die neue Steuerberatervergütungsordnung deutlich teurer geworden sind, empfiehlt es sich, für Ihre Einkommensteuererklärung sachkundigen Rat einzuholen.
Die Ihnen entstehenden Kosten, die Sie als Arbeitnehmer leider nicht mehr steuerlich geltend machen können, lohnen sich in den meisten Fällen und bringen Ihnen weit höhere Erträge.
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