Steuertipps 2013: Clever Steuern sparen
Steuertipps für Angestellte: So können Sie auch in 2013 clever Steuern sparen
Geschenke vom Finanzamt sind auch dieses Jahr zu Weihnachten nicht zu erwarten, wohl aber können Sie durch geschicktes Agieren mit unseren Steuertipps in Ihrer Einkommensteuererklärung 2013 clever Steuern sparen.
Im diesem ersten Teil unseres Zweiteilers erhalten Sie Steuertipps zu den Themen Steuerklasse bei Ehepartnern, Kindergeld über 18, der Ausschlöpfung Ihrer Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen inklusive Gesundheitskosten.
Teil 2 hält für Sie Tipps zum cleveren Steuern sparen bei Handwerkerrechnungen, haushaltsnahen Dienstleistungen, Altersvorsorge und Ehrenamt bereit.
Steuertipp 1: Steuerklasse wechseln: Stichtag 30. November
Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Die Änderung gilt dann rückwirkend für das gesamte Jahr 2013.
Diese Möglichkeit ist interessant für Paare, bei denen sich das Gehalt verändert hat.
Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können dabei seit 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen.
Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Durch das sogenannte Faktorverfahren erreichen Sie, dass bei jedem der Ehegatten die steuerentlastenden Vorschriften beim eigenen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden – insbesondere der Grundfreibetrag.
Steuertipp 2: Beantragen Sie das Kindergeld für 2013 noch nachträglich
In vielen Fällen haben Eltern von Kindern über 18 Jahren mittlerweile Anspruch auf Kindergeld. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung hat ein Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2013 herausgegeben, anhand dessen Sie prüfen können, ob Sie hier einen Anspruch geltend machen können.
Tipp: Stichtag 31. Dezember 2013
Bis zum letzten Tag dieses Jahres können Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse einen Antrag auf Kindergeld einreichen. Diese staatliche Förderung erhalten Sie sogar rückwirkend bis zu 4 Jahre.
Steuertipp 3: Tragen Sie Ihre Werbungskosten sorgfältig zusammen
Jedem Arbeitnehmer wird in seiner Einkommensteuererklärung automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1000 € eingeräumt, ohne dass Sie dafür einen Nachweis erbringen müssen. Können Sie jedoch höhere Werbungskosten nachweisen, sparen Sie Steuern.
Doch welche Aufwendungen für Werbungskosten werden vom Finanzamt überhaupt einkommensteuermindernd anerkannt?
Dazu gehören Aufwendungen wie
- Entfernungspauschale
- Arbeitsmittel
- Arbeitszimmer
- Bewerbungskosten
- Fortbildungskosten
- Doppelte Haushaltsführung
- ….
Detailliert beantwortet Ihnen diese Frage unser Beitrag Steuern sparen: Diese Werbungskosten sind steuerlich absetzbar
Steuertipp 4: Außergewöhnliche Belastungen und Gesundheitskosten geltend machen
Eine außergewöhnliche Belastung erfordert nach § 33 EStG, dass der Steuerpflichtige im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen unter Zugrundelegung eines ähnlichen finanziellen und familiären Hintergrunds zwangsläufig mehr Ausgaben hat.
Eine Auswahl an finanziellen Aufwendungen, die üblicherweise vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, finden Sie in unserer Checkliste außergewöhnliche Belastungen.
Schlechte Chancen bestehen hingegen bei den finanziellen Aufwendungen, die wir Ihnen in unserer Checkliste (Keine) außergewöhnlichen Belastungen vorstellen.
Auch die Gesundheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das Zahnimplantat, die neue Brille, Medikamente oder der Einbau eines Treppenlifts noch vor Jahresende wird vom Finanzamt anerkannt, sofern eine „zumutbare Eigenbelastung“ überschritten ist.
Diese ist abhängig von Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder und wird jedes Jahr aufs Neue berechnet.
Tipp:
Hatten Sie dieses Jahr bereits hohe Investitionen in Ihre Gesundheit und stehen in naher Zukunft noch weitere Ausgaben an, sollten Sie versuchen, diese noch in das aktuelle Jahr zu legen.
Steuertipp 5: Spenden: Tun Sie Gutes und lassen Sie sich vom Finanzamt belohnen
Wie bei den Werbungskosten gibt es auch für Spenden eine Spenden-Pauschale. Diese beträgt 36 €.
Haben Sie in 2013 mehr Geld für Spenden ausgegeben, erhalten Sie auch hier einen Steuernachlass.
Hinweis:
Bei Spenden bis zu einer Höhe von 200 € reicht als Beleg ein Kontoauszug.
In Teil 2 unserer Steuertipps 2013 finden Sie 5 weitere Hinweise zum cleveren Steuern sparen bei Handwerkerrechnungen, haushaltsnahen Dienstleistungen, Altersvorsorge und Ehrenamt.
- Kommentieren
- 10766 Aufrufe