Business-Netz Logo
Befristete Arbeitsverhältnisse – Der Boom hält an Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Arbeitsrecht » Befristete Arbeitsverhältnisse – Der Boom hält an
  • Anzeigen
  • What links here

Befristete Arbeitsverhältnisse – Der Boom hält an

7. April 2010

In den meisten Branchen ist es inzwischen üblich, neu eingestellte Arbeitnehmer lediglich mit einem befristeten Arbeitsvertrag auszustatten. Rechtsgrundlage für den Abschluss von auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Arbeitsverträgen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aus dem Jahr 2001. Es ermöglicht den Arbeitgebern, ein Arbeitsverhältnis kalendermäßig oder zweckgebunden zu befristen.

Befristete Arbeitsverhältnisse boomen weiter auf www.business-netz.com 

Diskriminierung verboten!

Das Gesetz untersagt es Arbeitgebern in § 5 TzBfG ausdrücklich, befristet oder auflösend bedingt, d. h. bis zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks, beschäftigte Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Rechten aus dem TzBfG zu benachteiligen.



 

Gesetz verlangt Sachgrund

Zwar haben befristete Arbeitsverhältnisse die unbefristeten Arbeitsverträge noch längst nicht verdrängt. Die Unternehmen nutzen das Instrument der Befristung jedoch sehr ausgiebig. Befristet beschäftigt ist ein Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 1 TzBfG, wenn er mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit abschließt. Grundsätzlich gilt, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags nur mit Sachgrund zulässig ist, § 14 Abs. 1 TzBfG. Welche Gründe zur Vereinbarung einer Befristung berechtigen, erfahren Sie in unserer „Checkliste: Befristetes Arbeitsverhältnis - Ist die Befristung mit Sachgrund anerkannt?"

 

Kettenarbeitsverhältnisse sind möglich

Schließt ein Unternehmen mit demselben Arbeitnehmer mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander ab, spricht man von einem Kettenarbeitsverhältnis. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Kettenarbeitsverträge grundsätzlich zulässig. Es gibt genau 4 Fälle, in denen das nicht der Fall ist:

 

  1. Ein befristeter Vertrag kann bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren maximal 3 Mal verlängert werden, § 14 Abs. 2 TzBfG.
  2. In den ersten 4 Jahren nach Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Dauer von 4 Jahren zulässig - ohne Begrenzung der Anzahl der Befristungen in dieser Zeit § 14 Abs. 2a TzBfG.
  3. Unternehmen können mit Arbeitnehmern, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, befristete Arbeitsverträge ohne Beschränkung der Höchstdauer abschließen.
  4. Es existiert ein sachlicher Grund für die Befristung, z. B. mehrfache Vertretung von Arbeitnehmern im Erziehungsurlaub.

 

Ohne Sachgrund maximal 2 Jahre

Gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG kann ein Arbeitsverhältnis ohne das Vorliegen eines Sachgrunds bis zu einer maximalen Gesamtdauer von 2 Jahren befristet werden.

 

Heißer Tipp

 

Beachten Sie dass sogenannte Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG. Danach ist eine Befristung ohne Sachgrund unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor bereits (egal zu welchem Zeitpunkt)ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Befristungen sind somit ausschließlich noch bei Neueinstellungen möglich.

 

Missachtung der Schriftform hat schwerwiegende Folgen

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Fehlt es an der Schriftform, reibt sich der betreffende Arbeitnehmer die Hände, denn nach § 16 S. 1 TzBfG gilt das Arbeitsverhältnis dann unbefristet. Allerdings kann bei Unwirksamkeit der Befristung wegen fehlender Schriftform der Arbeitsvertrag beiderseits bereits vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.

 

Kündigung möglich

Nach § 15 Abs. 3 TzBfG ist die ordentliche Kündigung eines befristeten oder auflösend bedingten Arbeitsvertrags nur zulässig, wenn diese Möglichkeit ausdrücklich zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart wurde oder aber tarifvertraglich vereinbart ist. § 15 Abs. 4 TzBfG gibt dem Arbeitgeber ein Kündigungsrecht im Fall von Befristungen auf Lebenszeit oder für eine Zeitspanne von mehr als 5 Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.

 

Betriebsrat hat Recht auf Information

Der Arbeitgeber muss seinen Betriebsrat über die Anzahl der befristet beschäftigten Mitarbeiter und ihren Anteil an der Belegschaft im Unternehmen informieren, § 20 TzBfG. Darüber hinaus kann die Arbeitnehmervertretung auf Grundlage ihres allgemeinen Informationsrechts aus § 80 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) weiter Informationen verlangen (insbesondere die Vorlage von Unterlagen).

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Arbeitsverträge, Sachgrund, Befristung mit Sachgrund, Kündigungsfrist, Arbeitnehmervertretung, Arbeitsverhältnisse, Teilzeit- und Befristungsgesetz, befristete Arbeitsverhältnisse, befristeter Arbeitsvertrag, sachlicher Grund, befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund, ordentliche Kündigung, Betriebsrat
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 8977 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

Kommentare

Kettenarbeitsverhältnisse

Gast Kommentar (nicht überprüft) am 2 August, 2010 - 15:23

Verstehe ich sie richtig, dass man mit Arbeitnehmern jenseits des 58. Lebensjahres grundsätzlich befristete Arbeitsverhältnisse ohne Sachgrund eingehen kann und diese nicht nur bis zu einer Dauer von 5 Jahren zulässig sind?

  • Antworten

Herzlichen Dank

(nicht überprüft) am 26 Oktober, 2009 - 16:45

Herzlichen Dank für Ihre Anmerkung, der Beitrag wird selbstverständlich aktualisiert.
Die Mangold-Entscheidung hat zu mancherlei Irritationen geführt. Einige sprechen von einer Unzulässigkeit der 52-er, andere von einer Unzulässigkeit der 58-er Regelung (schuld daran ist die komplizierte Stufenfassung des damaligen Gesetzeswortlauts). Welches konkrete Alter hier vorliegt, ist aber letzendlich unwichtig, da der EuGH im alleinigen Abstellen auf das Merkmal Alter eine Diskriminierung gesehen hat. Die seit dem 01.05.2007 geltende Neufassung des § 14 Absatz 3 verlangt deshalb jetzt ein Mindestalter von 52 Jahren plus eine vorangehende Beschäftigungslosigkeit. Ob auch diese Form europarechtskonform ist, könnte sich durch das Vorabentscheidungsverlangen des BAG vom 16.19. 2008 (Az.: 7 AZR 253/07) an den EuGH herausstellen - hier geht es um eine Altersgrenze von 60 Jahren in einem Manteltarifvertrag für Flugbegleiter. Das BAG verspricht sich von der Vorlage eine generelle Klärung für die Zulässigkeit des § 14 Absatz 3 TzBfG. Eine Entscheidung in der Rechtssache ist aber bis jetzt(Stand 20.10.2009) noch nicht ergangen.

  • Antworten

Das stimmt nicht ...

(nicht überprüft) am 15 Oktober, 2009 - 13:18

... die Befristungsmöglichkeit für Arbeitnehmer ab 58 wurde vom EuGH gekippt (Mangold-Fall) und § 14 Abs 3 TzBfG im Rahmen der Iniative 50plus vom Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.05.2007 neu gefasst. Was ich suche, Sie aber auch nicht haben, ist das auch die neue Befristung ab 52 Jahren vom EuGH gekippt wurde.

Gruß

  • Antworten

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten