Urlaubsrecht: Streit vermeiden – Urlaub genießen
Die sogenannte schönste Zeit des Jahres ist für die allermeisten Arbeitnehmer das Highlight schlechthin.
Führungskräfte und Vorgesetzte sehen der Urlaubszeit hingegen zumeist mit gemischten Gefühlen entgegen. Über ihnen hängt das Damoklesschwert der personellen Unterbesetzung. Um dies zu verhindern gilt es, eine vorausschauende und wohl durchdachte Urlaubsplanung vorzunehmen. Aufgrund der unterschiedlichen individuellen Wünsche der Mitarbeiter kein leichtes Unterfangen. Deshalb kommt es häufig zu Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen.
Mit unserem Feature Paket zum Thema Urlaub geben wir Ihnen das notwendige Rüstzeug an die Hand, damit Sie Rechtsstreitigkeiten möglichst aus dem Weg gehen können, im Ernstfall jedoch auch keine gerichtliche Auseinandersetzung fürchten müssen.
Nutzen Sie unsere Praxishilfen und wertvollen Tipps, um unberechtigten Forderungen Ihrer Mitarbeiter immer die entscheidende Nasenlänge voraus zu sein.
In unserem Beitrag Streitfall Urlaub – Was Sie unbedingt wissen müssen erfahren Sie anhand eines Rundumschlags durch das alles entscheidende Bundesurlaubsgesetz (BurlG) alle für Ihren Bedarf notwendigen rechtlichen Details zum Thema Urlaub.
Der Artikel Urlaubsplanung - Holen Sie den Betriebsrat mit ins Boot macht sie mit den Rechten und Pflichten Ihres Betriebsrats vertraut. Denn ohne die Einbindung Ihrer Arbeitnehmervertretung in Ihre Urlaubsplanung haben Sie schlechte Karten bei Ihren Mitarbeitern.
Steuern Sie etwaigen Streitigkeiten frühzeitig entgegen, indem Sie mit Ihrem Betriebsrat eine einvernehmliche Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub abschließen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Muster-Betriebsvereinbarung Urlaubsplanung und –gewährung als Orientierungs- und Formulierungshilfe für Ihre eigene Version.
Zum Thema Urlaub existiert eine umfangreiche Rechtsprechung. Deshalb haben wir Ihnen zwei wichtige praxislevante Urteile „aufbereitet“. Lesen Sie in unserem Beitrag Arbeitgeber darf Mitarbeiter nicht aus dem Urlaub holen,warum Sie einen Arbeitnehmer auch bei organisatorischen Schwierigkeiten nicht aus seinem Urlaub zurückbeordern können und erfahren Sie außerdem anhand des Artikels Kranke Mitarbeiter behalten Urlaubsanspruch, weshalb eine Entscheidung des EuGH für Sie teure Folgen haben kann.
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