Vorsicht! Scheinbewerber – Fallstricke vermeiden
23. Dezember 2009
Annemarie Böttcher - Fachanwältin für Arbeitsrecht - zeigt Ihnen, welche Fallstricke Sie bei Scheinbewerbern und AGG-Hoppern vermeiden müssen.
AGG-Missbrauch - So erkennen Personalverantwortliche die Warnzeichen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat einen neuen Bewerbertyphervorgebracht - den AGG-Hopper. Die Vorgehensweise ist immer gleich: Die Scheinbewerber suchen gezielt nach fehlerhaften Stellenanzeigen und schicken eine nicht ernst gemeinte Bewerbung. Erhalten sie eine Absage, behaupten sie, diskriminiert zu sein und fordern Schadenersatz in Höhe von 3 Monatsgehältern.
Wie Sie den richtigen Bewerber einstellen, erfahren Sie hier.
Dauer: 02:11 Minuten
Stichworte:
Vorgesetzter, Führungskraft, Personal, AGG-Hopper, Business Netz TV, Video, Bewerbung, Bewerber
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