Checkliste: Erlaubte Diskriminierung nach dem AGG
9. Februar 2010
In bestimmten Fällen ist es Arbeitgebern trotz Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlaubt, Arbeitnehmer bezüglich Ihres Geschlechts unterschiedlich – d. h. diskriminerend – zu behandeln. Die Checkliste weist Sie auf die Voraussetzungen für erlaubte Diskriminierung (Ungleichbehandlung) hin.
Autor: Business Netz Redaktion
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