Business-Netz Logo
Arbeitszeugnis: Die Rechte Ihrer Mitarbeiter Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Arbeitsrecht » Arbeitszeugnis: Die Rechte Ihrer Mitarbeiter
  • Anzeigen
  • What links here

Arbeitszeugnis: Die Rechte Ihrer Mitarbeiter

3. Januar 2012

Was für eine Bedeutung hat eigentlich das Arbeitszeugnis? Das Zeugnis soll zum einen dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienen. Daher muss es wohlwollend formuliert werden. Zum anderen soll es dem neuen Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung mit geeigneten Bewerbern helfen. Das Zeugnis hat daher inhaltlich wahr zu sein.

Arbeitszeugnis 

Formalien: Was für alle Zeugnisse gilt

Bei der äußeren Form eines jeden Zeugnisses kommt es darauf an, dass

  • es auf dem DIN-A4-Geschäftspapier des Unternehmens steht, der für die Korrespondenz üblichen ist, wobei ausnahmsweise auch ein weißer DIN-A4-Bogen zulässig ist
  • die volle Firmenbezeichnung, die Rechtsform und die Geschäftsadresse des Arbeitgebers angegeben sind
  • im Adressfeld nicht die Anschrift des Arbeitnehmers aufgeführt ist, es sei denn, er ist damit einverstanden
  • aus der zentriert oder linksbündig - auch in Fettschrift - gesetzten Überschrift hervorgeht, was für ein Zeugnis vorliegt (etwa „Zeugnis", „Zwischenzeugnis" o. Ä.)
  • das Zeugnis in Maschinenschrift gehalten ist
  • die deutsche Sprache verwendet wird, sofern der Arbeitnehmer nicht etwas anderes möchte

 

Expertenrat

Wird das Zeugnis per Post versendet, darf es zwar gefaltet werden. Die Kopierfähigkeit muss aber erhalten bleiben. Das bedeutet, beim Kopieren dürfen die sich beim Falten entstandene Knicke nicht durch schwarze Färbungen abzeichnen. Dagegen ist das Versenden des Zeugnisses per E-Mail nicht erlaubt, § 109 Abs. 3 GewO.

 

Diese verschiedenen Zeugnisse gibt es

Generell unterscheidet man zwischen drei Arten des Zeugnisses:

  • einfaches Zeugnis
  • qualifiziertes Zeugnis
  • Zwischenzeugnis

 

Im einfachen Zeugnis sind die Personaldaten des Arbeitnehmers sowie die Art und Dauer seiner Beschäftigung im Unternehmen aufzunehmen. Im qualifizierten Zeugnis werden zusätzlich die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers durch eine spezielle Zeugnissprache bewertet.

Ein einfaches Zeugnis bzw. ein qualifiziertes Zeugnis wird bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt, während das Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Das Zwischenzeugnis ist sowohl in einfacher als auch in qualifizierter Form möglich.

 

Zudem kommen sämtliche verschiedene Zeugnisformen in folgenden Bereichen vor:

  • Einfaches Arbeitszeugnis oder qualifiziertes Arbeitszeugnis für Arbeitnehmer, § 109 Gewerbeordnung (GewO)
  • Einfaches Dienstzeugnis oder qualifiziertes Dienstzeugnis für Nichtarbeitnehmer (etwa Heimarbeiter), § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Ausbildungszeugnis für Auszubildende, § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Praktikumszeugnis für Praktikanten, § 26 in Verbindung mit (i. V. m.) § 16 BBiG
  • Volontariatszeugnis für Volontäre, § 26 i. V. m. § 16 BBiG

 

Qualifizierte Arbeits- und Dienstzeugnisse sind nur auf Verlangen des Arbeitnehmers auszustellen. Alle anderen Zeugnisse müssen dagegen unaufgefordert vom Arbeitgeber erteilt werden.

 

Expertenrat

Der Arbeitnehmer kann die Erteilung des Zeugnisses mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. dem tatsächlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis fordern, § 109 Abs. 1 GewO. Bei fristlosen Kündigungen ist das Zeugnis innerhalb von drei bis vier Tagen zu erteilen.



  

Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Aufbau und Inhalt

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält folgende Angaben:

  • Zeugnisüberschrift
  • Personaldaten des Arbeitnehmers
  • genaue Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • konkrete Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit (bei unterschiedlichen Einsätzen bzw. Tätigkeiten in chronologischer Reihenfolge)
  • besondere Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen
  • zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  • Führungsbeurteilung, also Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Dritten wie etwa Kunden
  • ggf. Führungsverhalten von Mitarbeitern
  • ggf. Schlussformel
  • Ausstellungsort und Datum
  • Unterschrift des Arbeitgebers, seines Vertreters oder eines ranghöheren Vorgesetzten des Arbeitnehmers

 

Da das Zeugnis wohlwollend formuliert sein muss, um den Arbeitnehmer nicht in seinem beruflichen Fortkommen zu hindern, werden ganz spezielle Zeugnisformulierungen verwendet. Positives wird durch Zeitpronomen wie etwa „stets", „jederzeit" oder „immer" oder aber Superlativen hervorgehoben. Negatives wird durch die Betonung von Selbstverständlichkeiten oder Verwendung passiver Verben („hatte erledigt" statt „erledigt") verdeutlicht.

 

Praxis-Tipp

Möchte der Arbeitnehmer in seinem Arbeitszeugnis eine Bewertung besser als ein „befriedigend", ist er für die Gründe im Streitfall darlegungs- und beweispflichtig. Will der Arbeitgeber eine schlechtere Note als „befriedigend" geben, muss er dies darlegen und beweisen. Im Übrigen ist der Arbeitgeber nicht zu einer Schlussformel verpflichtet.

 

Arbeitszeugnis: Formulierungen und Zeugnissprache

Bei der (zusammenfassenden) Leistungsbeurteilung haben sich in der Praxis bestimmte standardisierte Notenschlüssel hinsichtlich der Zeugnissprache entwickelt.

 

Sehr gute Leistungen

„...hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt ..."

„... im Ergebnis werden die Leistungen mit sehr gut beurteilt ..."

 

Gute Leistungen

„...hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt ..."

„... im Ergebnis werden die Leistungen mit gut beurteilt ..."

 

Befriedigende Leistungen 

„...hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt ..."

„... im Ergebnis werden die Leistungen mit befriedigend beurteilt ..."

 

Ausreichende Leistungen

„...hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt ..."

„... im Ergebnis werden die Leistungen mit ausreichend beurteilt ..."

 

Mangelhafte Leistungen

„...hat die übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt ..."

„... im Ergebnis entsprachen die Leistungen nicht unseren Anforderungen, werden aber nicht als unzureichend beurteilt ..."

 

Ungenügende Leistungen

„...hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen ..."

„... im Ergebnis werden die Leistungen als unzureichend beurteilt ..."

 

Hier kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen

Hat der Mitarbeiter ein berechtigtes Interesse oder - wie in machen Tarifverträgen formuliert „triftige Gründe" - für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses, muss der Arbeitgeber ein solches ausstellen. Typische Fälle für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis sind etwa

  • Arbeitsunterbrechung aufgrund von Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst
  • Ausweitung oder Verringerung der bisherigen Tätigkeit
  • bevorstehende Kündigung, ggf. nach vorheriger Abmahnung
  • bevorstehender Betriebsübergang
  • Bewerbung um eine neue Stelle
  • Fort- und Weiterbildung
  • Stellung eines Darlehensantrags durch den Arbeitnehmer
  • Übernahme eines neuen Aufgabenfelds
  • Versetzung
  • Wechsel des Vorgesetzten

 

Praxis-Tipp

Kein Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht, wenn der Arbeitnehmer erst kürzlich ein solches erhalten hat oder regelmäßig fordert.

 

Wie Arbeitnehmer bei Zeugnissen klagen können

Wird das Zeugnis nicht erteilt, kann der Arbeitnehmer dessen Ausstellung - notfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung - beim Arbeitgeber einklagen. Dasselbe gilt, wenn der Mitarbeiter mit seiner Beurteilung im qualifizierten Zeugnis nicht einverstanden ist. In all diesen Fällen kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber sogar Schadensersatz fordern, wobei der Schaden vom Mitarbeiter aber konkret dargelegt und bewiesen werden muss.

 

Vorsicht!

Der Anspruch ist nach zehn Monaten verwirkt

 

Der Zeugnisberichtigungsanspruch des Arbeitnehmers verwirkt nach zehn Monaten, kann also dann nicht mehr durchgesetzt werden.

 

 

Muster-Arbeitszeugnis: Beispiele von A bis Z

A, B, C

Qualifiziertes Zeugnis für Abteilungsleiter

Einfaches Zeugnis Bürogehilfin

Qualifiziertes Zeugnis für Trainees und Azubis: Traineezeugnis als Diplom-Betriebswirt

Qualifiziertes Zeugnis für CNC-Dreher

 

D, E, F

Qualifiziertes Zeugnis für Dreher

Qualifiziertes Zeugnis für Trainees und Azubis: Praktikumszeugnis zum Diplom-Ingenieur Elektrotechnik

Qualifiziertes Zeugnis in Sonderfällen: Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens

Qualifiziertes Zeugnis für Filialleiter

 

G, H, I

Qualifiziertes Zeugnis für Geschäftsführer

Qualifiziertes Zeugnis für Trainees und Azubis: Zeugnis als Hauswirtschaftsleiter

Qualifiziertes Zeugnis für Trainees und Azubis: Ausbildungszeugnis zum Industriekaufmann

Qualifiziertes Zeugnis für Industriemeister

Qualifiziertes Zeugnis für Installateur

 

J, K, L

Qualifiziertes Zeugnis für kaufmännischen Angestellten

 

M, N, O

Qualifiziertes Zeugnis für Monteur in der Produktion

 

P, Q, R

Qualifiziertes Zeugnis für Pflegedienstleitung

Qualifiziertes Zeugnis in Sonderfällen: Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit

Qualifiziertes Zeugnis für Produktionshelfer

Qualifiziertes Zeugnis für Produktionsschlosser

Qualifiziertes Zeugnis für Projektleiter

 

S, T, U

Qualifiziertes Zeugnis Sachbearbeiter Auftragsabwicklung

Qualifiziertes Zeugnis für Schreibkraft

Qualifiziertes Zeugnis für Sekretärin

Qualifiziertes Zwischenzeugnis System-Techniker

Qualifiziertes Zeugnis für Telefonistin

 

V, W, X

Qualifiziertes Zeugnis für Verkäuferin

Qualifiziertes Zeugnis für Trainees und Azubis: Volontariatszeugnis zum Redakteur

Qualifiziertes Zeugnis für Trainees und Azubis: Werkstudentenzeugnis im Bereich Maschinenbau/Fahrzeugtechnik

 

Y, Z

 

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Arbeitszeugnis, Rechte, Mitarbeiter, Zeugnis, Formulierungen Arbeitszeugnis, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht Arbeitszeugnis, Arbeitszeugnis Formulierungen, qualifiziertes Arbeitszeugnis, Muster Arbeitszeugnis, Ausbildungszeugnis, Zeugnissprache, Zwischenzeugnis, Inhalt, Leistungsbeurteilung, einfaches Zeugnis, Notenschlüssel, Arbeitszeugnis Bewertung, Zeugnisformulierungen, Zeugnisse, Dienstzeugnis, Volontariatszeugnis, Formalien, qualifiziertes Dienstzeugnis, einfaches Dienstzeugnis
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 21656 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten