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Geringwertige Wirtschaftsgüter – Profitieren Sie von den neuen Abschreibungsregeln

26. Januar 2010

Für Unternehmer werden 2010 die Abschreibungsregeln geändert. Es gibt wieder eine Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 €. Schon im Jahr der Anschaffung können dadurch Unternehmer von steuerlichen Vorteilen profitieren. Alternativ dazu ist es auch weiterhin zulässig, Sammelposten in einem Pool für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro einzurichten.

Der Gesetzgeber setzt damit auf „back to the roots“! Die Abschreibungsvorschriften für geringwertige Wirtschaftsgüter haben sich im Gegensatz zum Vorjahr geändert, stellen aber im Grunde die Rechtslage von 2007 wieder her. Wirtschaftsgüter im Nettowert bis 410 Euro dürfen also im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Bei der Klassifizierung als Wirtschaftsgut müssen Sie beachten, dass diese zu einer selbstständigen Nutzung fähig sein müsse. So gilt ein neuer Drucker bspw. als unselbstständiger Teil der Computeranlage, weil er für sich genommen nicht nutzbar ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – neue Abschreibungsregeln auf www.business-netz.com 

Verzeichnis wird Pflicht

Allerdings muss für GWG im Wert zwischen 150 Euro und 410 Euro künftig ein GWG -Verzeichnis angelegt werden, aus dem

  • der Tag der Anschaffung,
  • die Herstellung oder Einlage ins Betriebsvermögen sowie
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ersichtlich werden.

 

Praxistipp

Da über GWG im Wert bis zu 150 Euro kein Nachweis erbracht werden muss, können Sie sämtliche Anschaffungen bis zu 150 Euro gleich als betrieblichen Aufwand buchen Darüber hinaus gilt aber auch bei Anschaffungen über 150 Euro: Ergeben sich die erforderlichen Angaben im Einzelnen explizit aus der Buchführung, ist auch in diesem Fall ein Verzeichnis entbehrlich!

Ab 410 Euro beginnt dann die klassische lineare oder degressive Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Beachten sie, dass die im Jahr 2009 erst wieder eingeführte degressive Abschreibung nach momentanem Stand der Gesetzgebung Ende 2010 schon wieder auslaufen wird.



 

Es gibt Alternativen!

Sie können auch an der Sammelposten-Methode aus dem Jahre 2009 festhalten. Diese sieht vor, dass für alle Anschaffungen zwischen 150,01 Euro und 1.000 Euro ein Abschreibungspool gebildet werden (über 5 Jahre je 20%) kann.

 

Sammelposten sind weiterhin zulässig

Es mag für Sie gute Gründe geben, der Sammelposten-Methode ggf. die Treue zu halten. So wird nach klassischer Vorgehensweise eine neue Büroeinrichtung erst nach 13 Jahren abgeschrieben sein. Wenden Sie dafür bis zu 1000 Euro auf, ist Sie als Sammelposten in 5 Jahren erheblich schneller abgeschrieben als nach klassischer Abschreibung.

 

Vorsicht

Ist ein Wirtschaftsgut einmal im „Pool“, ist es für den Fiskus so gut wie „eingebont“! Wird es verkauft oder geht es defekt oder verloren, besteht der Sammelposten in unveränderter Höhe fort.

 

Diese Wertgrenzen sind bei der Sammelposten-Methode maßgeblich.

  1. Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit einem Kaufpreis von bis zu 150 Euro dürfen sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe gebucht werden.
  2. Anschaffungen mit einem Kaufpreis zwischen 150 Euro und 1.000 Euro müssen jahresweise zu einem einheitlichen Sammelposten zusammengefasst werden. Unabhängig von der Nutzungsdauer der einzelnen Pool-Bestandteile wird der Gesamtwert dieses Sammelpostens dann pauschal über fünf Jahre abgeschrieben - pro Jahr also mit 20 Prozent der Anschaffungskosten.
  3. Wirtschaftsgüter ab einem Preis von über 1000 Euro werden klassisch abgeschrieben.

 

Vorsicht

Die genannten Wertgrenzen sind grundsätzlich Nettobeträge. Sie gelten auch für "Kleinunternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und andere nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Selbstständige.

 

Machen Sie die Entscheidung von Ihrer persönlichen Steuerbelastung abhängig

Die Wahl liegt bei Ihnen – ausschlaggebend ist Ihre persönliche Steuersituation. Ab jetzt stehen Ihnen bei Anschaffungen bis zu 1.000 Euro mehrere Abschreibungsvarianten zur Verfügung. Es ist aber wie in der Politik – Sie können Ihre Stimme nur einmal vergeben. Ihre Entscheidung gilt verbindlich für alle Anschaffungen des betreffenden Wirtschaftsjahres. Hier finden Sie noch einmal die verschiedenen Optionsmöglichkeiten:

 

Variante 1 (ab 2010 möglich)

  • Anschaffungskosten bis 410 Euro: GWG-Sofortabschreibung,
  • Anschaffungskosten über 410 Euro: lineare oder degressive Abschreibung.

 

Variante 2: (wie in den Jahren 2008 und 2009 vorgeschrieben)

  • Anschaffungskosten bis 150 Euro: GWG-Sofortabschreibung,
  • Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro: GWG-Sammelposten ("Pool"),
  • Anschaffungskosten über 1.000 Euro: lineare oder degressive Abschreibung.

Damit Sie selbst prüfen können, welche Abschreibungsfristen die Finanzverwaltung für einzelne Wirtschaftsgüter vorsieht, finden Sie hier die amtliche AfA-Tabelle.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Abschreibung, Wahlrecht, AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG, Sammelposten, linear, degressiv, Pool
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