Übersicht: Abschreibung - AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (Stand 2012)
Hier finden Sie die AfA-Tabellen (aktualisiert am 28. April 2003) des BMF. In der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz: "AfA-Tabelle AV") ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz) für Anlagegüter ausgewiesen, die nicht branchenspezifisch genutzt werden. Die neue "AfA-Tabelle AV" gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft oder hergestellt werden. Die Überarbeitung weiterer rund 100 branchenbezogener AfA-Tabellen ist zurückgestellt worden, bis ein vorliegendes Gutachten, in dem die Abschreibungsbedingungen in Deutschland und weiteren Industriestaaten untersucht worden sind, ausgewertet ist. Bis zum In-Kraft-Treten dieser neuen Branchentabellen gelten die alten weiter.
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