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Super-GAU Insolvenz – Das sollten Sie rechtlich unbedingt wissen

16. August 2009

Firmeninsolvenz - Zerschlagung oder Sanierung?

Unternehmensinsolvenzen sind insbesondere gekennzeichnet durch Forderungsausfälle bei den Lieferanten und Arbeitsplatzverluste bei den Beschäftigten. Nicht zuletzt im Interesse des Erhalts von vielen Arbeitsplätzen hat sich inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass es häufig nicht im Interesse der Beteiligten liegt, ein insolventes Unternehmen durch Zerschlagung vom Markt zu nehmen, sondern dass vielmehr eine Sanierung in den geordneten Bahnen einer Insolvenz für alle Beteiligten die beste Option darstellt.

Firmeninsolvenz - Zerschlagung oder Sanierung? 

Wichtiger Hinweis

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es zahlungsunfähig oder im Falle einer juristischen Person (z. B. GmbH oder AG) überschuldet ist.

Zahlungsunfähig ist ein Betrieb, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Überschuldet ist ein Unternehmen, wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Entscheidend ist dann die Bewertung, die im Hinblick auf eine Fortführung des Unternehmens vorzunehmen ist, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

 

Rechtsprechung hat Insolvenzformel entwickelt

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Unternehmen insolvent, wenn sich bei der Gegenüberstellung aller innerhalb der nächsten drei Wochen fälligen Verbindlichkeiten und der im selben Zeitraum zur Verfügung stehenden liquiden Mittel ein Quotient von weniger als 90 Prozent errechnet.

Mit anderen Worten ist die Firma zahlungsunfähig, wenn sie innerhalb der nächsten drei Wochen weniger als 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten bedienen kann, es sei denn, es existieren eindeutige Anhaltspunkte dafür, dass die Unterdeckung nur geringfügig und vorübergehend ist.

 

Unternehmenskrise zeichnet sich frühzeitig ab - Erkennen Sie die Symptome

Vor jeder Insolvenz steht zunächst die Krise. Eine Unternehmenskrise zeichnet sich dadurch aus, dass die wirtschaftliche Situation so bedrohlich ist, dass die Firma in ihrer Lebensfähigkeit und in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Im schlimmsten Fall ist der Fortbestand des Unternehmens gar unmöglich. Beachten Sie dabei, dass eine Unternehmenskrise nicht erst dann vorliegt, wenn die Firma bereits insolvenzreif, also zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Für Sie ist es entscheidend, die Krisensymptome, die weit vor dem Eintritt von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auftreten, zu erkennen.

 

Soweit mehrere der nachstehend aufgeführten Anzeichen vorliegen, befindet sich Ihr Unternehmen in der Krise:

  • sinkende Umsätze
  • wiederholte Kontoüberziehungen (Kontokorrentkredit)
  • Aufdeckung stiller Reserven
  • Kontinuierliche Reduzierung der Investitionen in den letzten Jahren
  • Kontopfändungen
  • keine aktuelle Buchhaltung
  • Zahlungsverzögerungen
  • hohe Personalkosten bei unqualifiziertem Personal
  • häufige Wechsel im Management bis zum Austausch der Geschäftsführung
  • immer häufiger entstehender unerwarteter Kreditbedarf
  • immer häufigere Zahlungen an den Gerichtsvollzieher
  • geänderte Abschreibungsmethoden
  • Abhängigkeit von wenigen Abnehmern
  • Erweiterung des Lieferantenkreises
  • auftretende Insolvenzen im Abnehmer- bzw. Kundenkreis

 

Checkliste zum Download

Nutzen Sie ergänzend auch unsere Checkliste Insolvenzgefahr. Sie dient als zusätzlicher Indikator für eine drohende Insolvenz.



 

Nicht jede Pleite ist hausgemacht

Nicht alle Unternehmen, die einen Insolvenzantrag stellen, tragen Schuld an ihrer Situation. Häufig sind es externe Ursachen, die zu einer Firmenpleite führen, in erster Linie sind hier Absatzschwierigkeiten als Grund zu nennen.

Schließlich hat jeder Betrieb Zahlungsverpflichtungen, denen er nachkommen muss. Dazu gehören die Löhne und Gehälter der Beschäftigten, die Rechnungen der Lieferanten, die Unterhaltungskosten für die Betriebsgebäude usw.

Kann durch den Verkauf von produzierten Waren nicht in erforderlichem Maße Geld eingenommen werden, droht die Gefahr, die laufenden Kosten nicht mehr bezahlen zu können - schon schwebt das Damoklesschwert der Insolvenz über dem Unternehmen. Häufig werden Insolvenzen jedoch durch internes Fehlverhalten auf der Managementebene ausgelöst.

 

Insolvenzvermeidung – So funktioniert es

Über 80 % aller mittelständischen Insolvenzen werden von einer mangelhaften Kenntnis der Finanzlage seitens des Managements verursacht. Diese Einschätzung stammt von denjenigen, die es Kraft Natur ihrer Tätigkeit wissen müssen: den Insolvenzverwaltern. Ein Geschäftsführer, der die Finanzlage richtig einschätzt, liquidiert sein Unternehmen rechtzeitig.

Führungskräfte sollten deshalb die folgenden Zahlen aus dem Stand kennen:

  • Liquiditätsplanung auf IST-Basis (erwarteter Kontostand zum Ende der kommenden drei Monate)
  • Schuldenstand (Forderungen von Dritten insgesamt, Anzahl der Gläubiger)
  • Forderungsstand (Forderungen gegen Dritte, Anzahl der Schuldner)
  • Fixkosten des Unternehmens pro Monat, Anteil variabler Kosten pro Monat
  • Anteil Personalkosten pro Monat
  • Break-Even-Punkt (Erforderlicher Umsatz pro Monat)
  • Gewinnmarge am Umsatz, getrennt für die wichtigsten Geschäftsfelder

 

Wichtiger Hinweis

Beachten Sie, dass Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet sind, die wirtschaftliche Lage ihrer Firma zu kennen.

 

Gewissenhafte Buchhaltung ist das A und O

Nur Unternehmer, denen die Wahrheit der Zahlen bewusst ist und die diese auch entsprechend deuten können, erkennen rechtzeitig die drohende Gefahr für ihren Betrieb und sind in der Lage, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Um dies leisten zu können, sollte jeder Unternehmer, Manager oder Geschäftsführer die folgenden Gesichtspunkte zwingend beherzigen:

  1. Fortwährende Kontrolle aller relevanten Unternehmenszahlen (Zahlencheck)
  2. Sorgfältige, aktuelle, zeitnahe, vollständige und ehrliche Buchhaltung (gewissenhafte Buchhaltung)
  3. Sorgfältige und fundierte Analyse aller Unternehmenszahlen und Daten (stetige Analyse)
  4. Frühzeitiges Erkennen einer negativen Entwicklung und deren Ursachen (Prävention)
  5. Unmittelbares und zeitnahes Beseitigen maßgeblicher Ursachen und Fehlerquellen.

 

Heißer Tipp

Beachten Sie unbedingt, dass Sie nur mit einer sorgfältigen, wahrheitsgemäßen und jederzeit aktuellen Buchhaltung in der Lage sind, gefährliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Auch für den Fall, dass Sie von kompetenter Seite beraten und unterstützt werden, ist es unerlässlich, dass Sie selbst uneingeschränkt Überblick über die wirtschaftlichen Daten des Unternehmens besitzen. Sehr häufig verlassen sich Unternehmer auf ihre Berater und verschließen sich damit einer frühzeitigen Erkennung bedenklicher Entwicklungen.

 

Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Gläubigerbefriedigung

Trotz Aufwendung aller unternehmerischer Sorgfalt lässt sich eine Insolvenz nicht immer vermeiden. Sind Sanierungsmaßnahmen oder Sanierungsverhandlungen gescheitert, besteht entweder eine gesetzliche Verpflichtung zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder das Insolvenzverfahren selbst eröffnet die Möglichkeit einer Sanierung.

Ein Großteil der Unternehmen kann im Rahmen einer Insolvenz weitergeführt und saniert werden. Allerdings nur, wenn rasch und richtig gehandelt wird.

 

Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche und gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Im Gegensatz zur Einzelvollstreckung, bei der die Gläubiger quasi im Wettlauf gegen das Unternehmen vorgehen, wird durch das Gesamtvollstreckungsverfahren der Insolvenz eine Glocke über das Unternehmen gestülpt und der Insolvenzverwalter leitet fortan das Geschick des Unternehmens - wünschenswerter- und idealerweise immer in enger Kooperation mit dem Unternehmer. Die Regelungen der Insolvenzordnung eröffnen einem Insolvenzverwalter dabei einen sehr großen Spielraum, der bei geschickter Ausnutzung dem Unternehmen, aber auch den Gläubigern, nur zugute kommen kann.

 

Lesen Sie zum Thema Insolvenzverfahren unseren ausführlichen Beitrag Das Insolvenzverfahren – Endstation oder Neuanfang?

 

In wirtschaftlich stürmischen Zeiten ist die Kenntnis der wirtschaftlichen Situation der Geschäftspartner unverzichtbar. Zahlungsausfälle wichtiger Kunden und Lieferanten können schließlich existenzbedrohend sein. Eine genaue Bewertung der Liquidität Ihrer Geschäftspartner ist sicherlich nicht möglich. Erste Anzeiche einer Krise können Sie mithilfe unserer Checkliste Insolvenz des Geschäftspartners jedoch frühzeitig erkennen.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Insolvenz, Insolvenzverfahren, Pleite, Überschuldung, Verbindlichkeit, Zahlungsunfähigkeit, Unternehmensinsolvenz, Firmeninsolvenz, Sanierung, Zerschlagung
Weitere Beiträge zu diesem Feature Paket:
  • Das Insolvenzverfahren – Endstation oder Neuanfang?
  • Insolvenz – Geordnete Abwicklung statt Zerschlagung
  • Übersicht: Ablauf des Insolvenzverfahrens (Schaubild)
  • Vorsicht - Geschäftsführer haftet für Arbeitgeberbeiträge nach Insolvenzreife
  • Checkliste: Insolvenz des Geschäftspartners
  • Checkliste: Ist Ihr Unternehmen insolvenzgefährdet?
  • Keine Haftung für Kontopfändungen während Insolvenzreife
  • Super-GAU Insolvenz – Das sollten Sie rechtlich unbedingt wissen
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Kommentare

Insolvenz durch Bankverschulden

Gast Kommentar (nicht überprüft) am 31 Juli, 2011 - 22:43

Hallo,
ich habe eine Frage - wie sieht das Insoverfahren aus, wenn eine Bank durch interne Machenschaften einen Betrieb in die Insolvenz treibt. hier in meinem Fall wurde nur ein Teilkredit für ein Unternehmen ausgezahlt, das dafür sorgte, daß das Unternehmen nicht komplett fertiggestellt und somit in Betrieb gehen konnte - ferner dadurch die Raten nicht gezahlt werden konnten. Die Bank hat dann alle konten gepfändet, eine Zwangsverwaltung eingesetzt, die den Rest des Ruins in die Wege geleitet hat -nun hat die Bank einen Insoantrag für mich gestellt, obwohl sie seit 3,5 Jahren alles durchführt, daß ich keine Gelder zur Begleichung meiner Rechnungen mehr habe. Zuvor sind alle meine Geschäfte und Anliegen bis auf den letzten Cent monatlich pünktlich bezahlt worden.

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.

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